Vermittlungsprovision: Arbeitnehmer muss Kosten für Personalsuche nicht zahlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht verpflichtetet werden, die für sie gezahlte Vermittlungsprovision zurückzuerstatten, wenn sie den Job vorfristig kündigen. Eine solche arbeitsvertragliche Regelung sei unwirksam, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt (1 AZR 265/22). Arbeitgeber hätten grundsätzlich das unternehmerische Risiko dafür zu tragen, dass sich ihre finanziellen Aufwendungen für die Personalbeschaffung möglicherweise nicht lohnen.

Verhandelt wurde ein Fall aus Schleswig-Holstein, bei dem der Arbeitsvertrag durch Vermittlung eines Personaldienstleisters zustande kam. Das Urteil hat nach Ansicht von Fachleuten auch Signalwirkung für die Zahlung von Provision, die Arbeitgeber an sogenannte Headhunter zahlen, wenn diese ihnen gesuchte Fachleute vermitteln.

Im konkreten Fall zahlte der Arbeitgeber dem Personaldienstleister eine Provision von rund 4462 Euro. Weitere rund 2231 Euro sollten nach der sechsmonatigen Probezeit fällig werden. Laut Arbeitsvertrag sollte der vermittelte Service-Techniker seinem Arbeitgeber die Provision zurückzahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis nicht über eine bestimmte Frist hinaus aufrecht erhielt. Er kündigte früher.

Wie in den Vorinstanzen scheitere der Arbeitgeber mit diesem Passus im Arbeitsvertrag. Er benachteilige Arbeitnehmer «entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen», begründeten die Bundesarbeitsrichter ihre Entscheidung. Das vom Grundgesetz garantierte Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes sei beeinträchtigt, ohne dass dies durch begründete Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt wäre. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.