Von Erste Hilfe bis Brandschutz: Was ein Ehrenamt im Betrieb für Beschäftigte bedeutet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Neben der regulären Tätigkeit ein Ehrenamt in der Firma? Von solchen Posten gibt es einige. Erst- oder Brandschutzhelfer etwa, Sicherheitsbeauftragte oder Hygienebeauftragter.

Auch wer beispielsweise Mitglied in einem Komitee ist, das jährlich das Firmenfest vorbereitet, hat ein betriebliches Ehrenamt. Und nicht zu vergessen: Mitglieder im Betriebsrat.

Egal, um welches Ehrenamt es geht: Es sind alles Aufgaben, die man in der Regel innerhalb der eigentlichen Arbeitszeit übernimmt. Doch wie kommen Beschäftigte eigentlich zum Ehrenamt?

Gewählt oder gefragt werden

Stichwort Betriebsrat: «Geeignet ist eine solche Tätigkeit für alle, die sich gerne für andere einsetzen und bei firmeninternen Konflikten vermitteln möchten», sagt Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz. Was auch für ein Mitmachen beim Betriebsrat spricht: Man bekommt ein Mitspracherecht bei Entscheidungen im Unternehmen, schließlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat in wichtigen Fragen einzubeziehen.

Doch während der Betriebsrat innerhalb der Firma gewählt wird und man sich für die Wahl aufstellen lassen muss, sieht es bei anderen Ehrenämtern anders aus.

Geht es etwa um die Besetzung von Posten wie Ersthelfer oder Brandhelfer, ist das Verfahren häufig weniger formal. Über eine Notiz etwa im firmeneigenen Intranet oder am Schwarzen Brett suchen Verantwortliche jeweils Freiwillige. Mitunter kommt es auch vor, dass etwa die Chefin einen Beschäftigten in der Teeküche anspricht und ihm eine Tätigkeit als Brandhelfer oder Sicherheitsbeauftragter anträgt.

«Das ist oft ein Zeichen von Vertrauen und Wertschätzung», sagt Holze. Das Signal an den jeweiligen Beschäftigten lautet dann womöglich: «Ich traue Dir das zu und bin überzeugt, dass Du das Amt verantwortungsbewusst und gewissenhaft ausfüllst.»

Ersthelfer werden gebraucht

Aber was, wenn die Chefin oder der Chef einen für ein Ehrenamt auserkoren hat, man selbst aber keinerlei Interesse daran hat? Dann stellt sich die Frage: Kann der Arbeitgeber einen eigentlich dazu zwingen?

«Das kommt auf den Einzelfall an», sagt Jana Wömpner, Rechtsexpertin beim DGB Bundesvorstand in Berlin. Einerseits geht es bei einem Ehrenamt um Freiwilligkeit, andererseits gibt es aber auch bestimmte betriebliche Belange.

So muss es nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sogar schon in Kleinbetrieben einen betrieblichen Ersthelfer geben, der in Erster Hilfe ausgebildet ist. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten liegt die Zahl je nach Art des Betriebs bei fünf beziehungsweise zehn Prozent. Auch ausgebildete Helferinnen und Helfer für Brandbekämpfung und Evakuierung müssen je nach Unternehmen zur Verfügung stehen, das ist in Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt.

«Hier kommt es auf eine Gesamtabwägung aller Umstände an, insbesondere auch darauf, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist», so Wömpner. Der Arbeitgeber dürfe nicht allein im Blick haben, den Posten schnellstmöglich besetzen zu wollen, sondern müsse auch auf die Bedürfnisse und Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rücksicht nehmen.

Zu bestimmten anderen Ehrenämtern innerhalb des Betriebs können Beschäftigte hingegen ohne weiteres Nein sagen. «Niemand ist gezwungen, beispielsweise in einem Festkomitee oder im Betriebsrat mitzuarbeiten», sagt Wömpner.

Sonderurlaub gibt es nicht

Wer sich für das betriebliche Ehrenamt entscheidet, hat in aller Regel allerdings keinen Anspruch auf ein zusätzliches Entgelt über den Lohn oder das Gehalt hinaus - vor allem nicht, wenn es innerhalb der regulären Arbeitszeit ausgeübt wird. «Auch gibt es keinen Sonderurlaub für das Ehrenamt», erklärt Wömpner.

Beschäftigte haben aber in jedem Fall einen Anspruch darauf, dass sie weiter Entgelt bekommen, wenn sie Lehrgänge oder Auffrischungslehrgänge in Sachen Erste Hilfe und Co. besuchen. Dafür muss der Arbeitgeber sie von der Arbeit freistellen.

Und es gibt gute Gründe, ein Ehrenamt im Betrieb anzunehmen. «Vielleicht hat der ein oder andere zu wenig Abwechslung bei der regulären Tätigkeit, da kann ein betriebliches Ehrenamt ein bisschen Schwung in den Berufsalltag bringen», erklärt Jan Holze. Allerdings muss auch das täglich zu bewältigende Arbeitspensum die Zeit für ein Ehrenamt hergeben.

«Bevor man es annimmt, sollte man sich im Vorfeld genau über die Erwartungen und Pflichten informieren und unbedingt ausloten, welche Aufgaben auf einen zukommen», rät Holze. Dazu kann es gegebenenfalls auch hilfreich sein, mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt Kontakt aufzunehmen.

Was auch von Vorteil ist: «Über das Ehrenamt etwa als Ersthelfer erwirbt man Fähigkeiten und Kenntnisse, die man prima auch außerhalb des Betriebs anwenden und somit womöglich etwas Gutes tun kann», sagt Jana Wömpner. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Krankheit kommt meist überraschend - und immer dann, wenn man sie nicht brauchen kann. Damit die Kollegen in dem Fall übernehmen können, hilft es, wenn eine Übergabe stattfindet. Aber kann der Chef einfordern, dass man die vom Krankenbett aus macht?

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.