Wann Arbeitgeber fristlos kündigen können

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

«Bitte packen Sie jetzt Ihre Sachen. Sie sind gekündigt.» Von einem Moment auf den anderen den Job verlieren - das gibt es doch nur im Film, oder? Nicht ganz. In der Praxis sei das gar nicht so selten, berichtet Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. «Die Frage ist natürlich immer, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist», schränkt er ein.

Arbeitgeber braucht gute Gründe

Überprüft werde das aber nur, wenn der Arbeitnehmer sich vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zur Wehr setzt. Dann braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. «Zur Begründung einer fristlosen Kündigung taugen nur schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers», erklärt Bredereck. Das sind zum Beispiel Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers wie Beleidigung, Körperverletzung oder Diebstahl bei der Arbeit.

Vergleichsweise kleine Verfehlungen können als Grund reichen, wenn dem Arbeitgeber dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. «Wer bei der Fahrtkostenabrechnung die Kilometerangabe regelmäßig zu hoch kalkuliert oder bei der Arbeit heimlich privat im Internet surft, riskiert den Job», warnt der Fachanwalt.

Klage empfehlenswert

Sehr häufig könne der Arbeitgeber den Kündigungsgrund im Prozess aber nicht sicher beweisen oder habe formale Fehler gemacht. «Ich empfehle daher bei fristloser Kündigung nahezu immer die Kündigungsschutzklage», so Bredereck. Der Großteil der Verfahren ende mit einem Vergleich. Auch wenn der Job häufig nicht mehr gerettet werden kann, erhalten gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Umständen eine Abfindung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Das Gastgewerbe verzeichnete im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Umsatz real 14,0 Prozent niedriger.

Schwächstes Wachstum der G7-Staaten: Für Deutschland hat der IWF in seiner neuen Prognose keine guten Nachrichten. Die Weltwirtschaft schlägt sich trotz düsterer Befürchtungen allerdings recht wacker.

In unserer Folge des Hospitality Jobcast geht es um ein essentielles Führungsthema: Das Mitarbeitergespräch. Bei einigen löst allein der Gedanke an den Termin mit dem Vorgesetzten bereits Unbehagen aus. Wie eine neue Gesprächskultur geschaffen werden kann, berichtet Christian Henzler von Gründer von ⁠newworx.

Im Gastgewerbe sind Praktika schon lange einer der wichtigsten Wege, um junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen. Auch branchenübergreifend finden 61 Prozent der Unternehmen ihre Auszubildende über Praktika. Eine neue Webseite bündelt jetzt alle Informationen.

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können Arbeitnehmer Arbeitgeber bewerten. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt?

Sie waren auf Dienstreise, mussten ein Werkzeug selbst kaufen oder haben das Geld für den Blumenstrauß zum Geburtstag des Kollegen vorgestreckt? Welche dieser Kosten erstattet der Arbeitgeber und wie bekomme ich dieses Geld zurück? Zwei Experten erklären, worauf Sie bei Spesen und Auslagen besonders achten müssen.