Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Können Sie aus dem Kopf sagen, was in Ihrer letzten Entgeltabrechnung steht? Häufig verschwindet das Dokument nach einem flüchtigen Blick schnell im entsprechenden Ordner - ob digital oder analog. Es lohnt sich aber, die Abrechnung regelmäßig gegenzuchecken. Andernfalls lassen sich Beschäftigte unter Umständen Geld entgehen. Mögliche Fehler, etwa eine falsche Steuerklasse, können nämlich den monatlich ausgezahlten Betrag schmälern. Hier werden Sie zum Experten für Ihre Entgeltabrechnung:  

Was ist der Lohnzettel überhaupt? 

Beschäftigte haben laut Gesetz Anspruch darauf, eine Entgeltabrechnung vom Arbeitgeber in Textform zu bekommen. Sowohl Lohnzettel als auch Gehaltsabrechnung gehören in die Kategorie der Entgeltabrechnung. Lohnzettel und Gehaltsabrechnung unterscheiden sich dabei in der Art der Vergütung. Beim Gehalt bleibt der monatliche Grundverdienst konstant, während beim Lohn der Auszahlungsbetrag von Monat zu Monat variieren kann - basierend auf geleisteten Arbeitsstunden oder produzierten Stückzahlen. 

Welche Informationen finden sich auf der Entgeltabrechnung?

Die Entgeltabrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Das ist in Paragraf 108 der Gewerbeordnung festgelegt. Die Zusammensetzung beinhaltet vor allem Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse. 

«Diese Angaben allein reichen aber nicht», sagt Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Hier kommt die sogenannte Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) ins Spiel. Sie legt genau fest, welche Daten in der Abrechnung enthalten sein müssen. Neben Namen und Anschrift des Arbeitgebers müssen Daten des Arbeitnehmers eingetragen sein - etwa die Adresse sowie Steuer- und Sozialversicherungsdaten.

Wie ist eine Entgeltabrechnung aufgebaut?

Grundsätzlich besteht eine Entgeltabrechnung in der Regel aus drei Abschnitten. Im Kopfteil finden sich Angaben zum Arbeitgeber und zum Beschäftigten. Der Hauptteil enthält Informationen zum Bruttolohn oder -gehalt, zu Sachbezügen, vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge. Zusätzlich werden Steuerfreibeträge, Kirchensteuerabzug, Sozialversicherungsbeiträge, persönliche Abzüge, Aufwandsentschädigungen und der Auszahlungsbetrag aufgeführt. Im Abschlussabschnitt sind die Kontodaten des Beschäftigten sowie die bisherige Gesamtsumme, die der Arbeitgeber im laufenden Jahr gezahlt hat, aufgeführt.

«Eine Gehaltsabrechnung umfasst zumeist zwei, ein Lohnzettel drei Seiten», sagt Gregor Felske, Payrolling-Spezialist beim Personaldienstleister Randstad. Auf der dritten Seite des Lohnzettels finden sich üblicherweise Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden oder der produzierten Stückzahl mit Datum und Uhrzeit.

Wie kann ich meine Entgeltabrechnung prüfen?

Die Experten der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 02/2024) empfehlen, den Lohnzettel oder die Gehaltsabrechnung zumindest zu Jahresbeginn genau zu prüfen - oder immer dann, wenn sich Steuerdaten geändert haben, genauer zu überprüfen. Beschäftigte können der Abrechnung entnehmen, ob der Arbeitgeber etwa Freibeträge wie den Kinderfreibetrag oder Änderungen der Steuerklasse berücksichtigt hat.

Insbesondere, wenn die Höhe des monatlichen Gehalts schwankt - etwa bedingt durch Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit - sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Abrechnung auch monatlich genauer ansehen. Sind alle Dienste oder geleisteten Überstunden erfasst und korrekt berechnet? Bei Lohnzetteln gilt besondere Vorsicht: «Wer Lohn bezieht, sollte prüfen, ob tatsächlich alle geleisteten Stunden aufgeführt sind», rät Felske.

Ratsam ist zudem ein Check, ob zugesagte Boni in der Abrechnung enthalten sind. Auch ein Blick auf die Zahl der Urlaubstage, die einem im laufenden Jahr noch zustehen, lohnt sich. 

Was kann ich bei Fehlern in der Abrechnung tun?

Bei Fehlern in der Abrechnung ist je nach Arbeitgeber die Lohnbuchhaltung oder Personalabteilung die Anlaufstelle. Fehler werden in der nächsten Abrechnung korrigiert, oft gekennzeichnet mit «N» für Nachberechnung. 

Was viele Beschäftigte nicht wissen: «Wenn Beschäftigte ihre Entgeltabrechnung nicht verstehen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen das Dokument erläutert», sagt Kaarina Hauer. Weitere Anlaufstellen sind etwa Arbeitnehmerkammern oder Steuerberater.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.