Was bei einem Jobwechsel mit dem Urlaubsanspruch passiert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Urlaubsanspruch ist die «heilige Kuh» im europäischen Arbeitsrecht. So formuliert es Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Dass gesetzlicher Urlaub bei einem Arbeitgeberwechsel unter den Tisch falle, könne daher im Grunde nicht passieren. Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei 24 Werktagen im Jahr - oder 20 Tagen bei einer Fünftagewoche, vertraglicher Urlaub kann mehr sein.

Steht ein Wechsel an, nehmen Beschäftigte in der Regel bis zum Stichtag den Urlaub, der ihnen bei der alten Stelle zusteht. Ansonsten müssen noch offene Urlaubstage finanziell abgegolten werden: «Das gilt als genommen», sagt Bredereck. Beim neuen Arbeitgeber steht einem Beschäftigten dann erneut anteilig Urlaub zu.

Wann wird gewechselt?

Entscheidend ist allerdings der Zeitpunkt des Wechsels. Findet dieser nicht genau zum 1.7. statt, ist ein Arbeitnehmer entweder im alten oder im neuen Job mehr als sechs Monate des betreffenden Kalenderjahres beschäftigt. Das bedeutet: Er hat dort laut Gesetz Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Beispiel: Wer zum 1. Mai den Job wechselt, erwirbt beim neuen Arbeitgeber einen vollen Urlaubsanspruch für das betreffende Jahr. Möglicherweise hatte er aber auch im alten Job schon Urlaubstage genommen. Dann hätte er unterm Strich sogar mehr als die üblichen Urlaubstage.

Genauso hat, wer zum Beispiel zum 1. Oktober wechselt, seinen Jahresurlaub im alten Job vielleicht schon genommen. Trotzdem bekäme er beim neuen Arbeitgeber noch einmal anteilig Urlaub, pro Monat jeweils ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Urlaub kann verrechnet werden

Um solche Doppelurlaubstage zu vermeiden, können der neue Chef oder die neue Chefin aber eine Urlaubsbescheinigung verlangen. Die muss der Angestellte dann vom alten Arbeitgeber einholen. «Bevor ein Arbeitgeber seinem Angestellten, der im Mai angefangen hat, den vollen Jahresurlaub gewährt, kann er nachfragen, wie viel Urlaub schon genommen wurde und diese Tage dann verrechnen», sagt Bredereck.

In der Praxis wird das unterschiedlich gehandhabt. So kann es sein, dass jemand durch einen Arbeitgeberwechsel auf mehr Urlaubstage kommt, während beim anderen die Rechnung genau aufgeht und es nicht mehr, aber eben auch nicht weniger Jahresurlaub gibt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.