Was muss im Homeoffice bereitgestellt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Von zu Hause aus zu arbeiten hat für viele Vorteile - bringt aber auch Fragen mit sich. Ob Laptop, Schreibtischstuhl oder Lampe: Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

Der Arbeitgeber müsse die für die auszuführende Tätigkeit erforderliche Mindestausstattung bereitstellen, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh. Aber: Der Standard des Büros gilt dabei nicht unbedingt auch für das Homeoffice. Gibt es im Unternehmen etwa höhenverstellbare Tische, bedeutet das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber auch im Homeoffice einen solchen Tisch zur Verfügung stellen muss.

Bei einem klassischen Bürojob müssen der Fachanwältin zufolge aber mindestens ein Schreibtisch, Laptop, Stuhl und eine Lampe gestellt werden. Im Grunde alles, was man braucht, um die Arbeit verrichten zu können. Die Verpflegung, wie zum Beispiel Kaffee, zählt nicht dazu.

Ist das Homeoffice ein zusätzlicher Arbeitsplatz?

Achtung: Das gilt nur, wenn Beschäftigte auf Wunsch des Arbeitgebers aus dem Homeoffice arbeiten, so die Fachanwältin. Dann kann der Arbeitgeber auch zur teilweisen Übernahme von Strom-, Heiz- und Internetrechnung gehalten sein. Wird jedoch ein physischer Arbeitsplatz, wie etwa ein Büro, zur Verfügung gestellt, und wünscht der Arbeitnehmer trotzdem eine (zusätzliche) Arbeitsmöglichkeit im Homeoffice, muss kein Equipment für zu Hause gestellt werden.

Sonderfall: Kann eine Person den Weg zum Arbeitsplatz aus bestimmten Gründen nicht antreten - etwa wegen eines gebrochenen Beins -, ist aber dennoch arbeitsfähig, ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber verlangen kann, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin im Homeoffice tätig wird. In dem Fall wäre es wiederum die Pflicht des Arbeitgebers, alle nötigen Arbeitsmaterialien zu stellen, so Schulze Zumkley.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.