Was unterscheidet Probearbeiten und Schnuppertage?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geht es um ein Probearbeiten oder um Schnuppertage? Wer einen Betrieb kennenlernen soll, achtet im besten Fall auf die Details der Vereinbarung. Denn es gibt durchaus Unterschiede, wie Markus Pander, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Magazin «NordHandwerk» erklärt.

Minimale Tätigkeiten während der Schnuppertage

Während sogenannter Schnuppertage sollen sich Interessierte meist einen Eindruck vom Betrieb und der Arbeit vor Ort machen können. Laut Markus Pander besteht bei einem solchen «Einfühlungsverhältnis» aber keine Arbeitspflicht. Für Interessierte gelte zwar das Hausrecht, nicht aber das Weisungsrecht. Das heißt: Sie müssen keine Anweisungen des Arbeitgebers befolgen, bekommen aber auch keine Vergütung.

«Minimale Arbeiten» dürfen Interessierte dem Fachanwalt zufolge übernehmen, allerdings nur unter Aufsicht anderer Beschäftigter. Die Schnuppertage dürfen maximal eine Woche dauern. Währenddessen sind die Interessenten nicht gesetzlich unfallversichert.

Probearbeiten wird vergütet

Im Gegensatz dazu dient Probearbeiten dazu, zu prüfen, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Arbeitsverhältnis erfüllt. Deshalb erledigen Bewerberinnen und Bewerber während der Probearbeit auch Tätigkeiten eines vollwertigen Arbeitnehmers und unterstehen den Weisungen des Arbeitgebers, heißt es in dem Beitrag.

Daraus ergibt sich in der Regel ein Anspruch auf Vergütung. Wer zur Probe arbeitet, ist zudem gesetzlich unfallversichert.


Zurück

Vielleicht auch interessant

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.