Weihnachtsgeld: Was am Ende wirklich auf dem Konto landet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Knapp 3.000 Euro - brutto: So viel Weihnachtsgeld bekommt der Großteil der Tarifbeschäftigten im Schnitt. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Was sich zunächst nach viel anhört, schrumpft aber auf dem Lohnzettel gehörig zusammen. Immerhin unterliegt auch das Weihnachtsgeld üblichen Steuer- und Sozialabgaben. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) zeigt anhand eines Beispiels, was unter dem Strich übrig bleibt.

Ein kinderloser Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 verdient monatlich 3.500 Euro brutto. Er ist gesetzlich renten- und krankenversichert, leistet einen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent und zahlt keine Kirchensteuer. Im November erhält er von seinem Arbeitgeber ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe von 2.000 Euro.

Knapp die Hälfte geht weg

Ohne das Weihnachtsgeld beträgt das Jahresbrutto des Arbeitnehmers in der Beispielrechnung 42.000 Euro.

  • Darauf würden nach Berechnung des Lohnsteuerrechners des Bundesfinanzministeriums 5.281 Euro an Steuern fällig.
  • Mit dem Weihnachtsgeld erhöht sich das Jahresbrutto des Arbeitnehmers auf 44.000 Euro, seine Steuerlast wächst auf 5.768 Euro an.
  • Die Differenz der beiden Steuerbeträge liegt bei 487 Euro. Das ist genau der Betrag, der dem Mann an Steuern von seinem Weihnachtsgeld einbehalten wird.

Abgezogen werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die auch auf das Weihnachtsgeld zu leisten sind.

  • Die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung addieren sich in dem Beispiel auf rund 21 Prozent
  • Was das Weihnachtsgeld um weitere 420 Euro schmälert.
    Bleiben am Ende von der 2.000 Euro-Sonderzahlung also nach Abzug der 487 Euro Lohnsteuer und der 420 Euro Sozialabgaben noch rund 1.093 Euro übrig.

Der VLH zufolge brauchen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht unbedingt so genau zu berechnen. Beschäftigte können davon ausgehen, dass ihnen üblicherweise etwas mehr als die Hälfte des zugesicherten Weihnachtgelds auch tatsächlich überwiesen wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.