Weltweite Reisewarnung: Was gilt jetzt für Stornierungen von Hotels, Reisen und Flügen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes müssen Pauschalreisen in der nächsten Zeit nun kostenlos storniert werden. Ein kostenfreier Rücktritt der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland sei mit der Reisewarnung nun möglich, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine Reisewarnung sei reiserechtlich ein starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis.

Das heißt: Reiseveranstalter müssen ihren Kunden nun den Reisepreis erstatten. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdeten Belastungen. Durch die weltweite Reisewarnung werde die Stornierung von Reisen erzwungen, so der Deutsche Reiseverband. Die erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei aber vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert daher staatliche Beihilfen.

Gleiches dürfte auch für Hotelübernachtungen gelten. Der Hotelverband Deutschland teilt mit: „Durch die mit der Bundesregierung koordinierte, temporäre Untersagung touristischer Hotelaufenthalte durch mittlerweile alle Bundesländer und mit dem Inkrafttreten weitgehender Reisebeschränkungen rechtlicher und faktischer Natur stellt sich aus unserer Sicht die Rechtslage bei Stornierungen von Hotelbuchungen wie folgt dar: Für touristische Übernachtungen im Untersagungszeitraum ist aufgrund eingetretener Unmöglichkeit von einem beidseitigen Recht auf kostenfreie Stornierung auszugehen. Für touristische Hotelaufenthalte, die vor dem Untersagungszeitraum begonnen haben oder nach dem Untersagungszeitraum enden, kann der Hotelier grundsätzlich anteilige Stornokosten für die nicht betroffenen Zeiträume verlangen. Anders sieht die Rechtslage bei weiterhin zulässigen geschäftlich / beruflich veranlassten Hotelbuchungen aus. Der Hotelier kann auf Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten bestehen (abzüglich der ersparten Aufwendungen).“

Derzeit wird der internationalen Flugverkehr heruntergefahren. Fluggesellschaften stellen die meisten Verbindungen ein. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen für die Airlines nach Angaben des Welt-Airlineverbandes IATA aktuell aus finanziellen Gründen problematisch.

Viele Airlines bieten auch kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an. Für den seltenen Fall, dass die gebuchte Flugverbindung aufrecht erhalten bleibt, gilt: Wer von sich aus storniert, bekommt nur Steuern und Gebühren zurück, wie Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi erklärt. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Coronahilfen haben in der Pandemie viele Firmen vor der Pleite bewahrt. Die sind ausgelaufen. Zugleich haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtert - mit Folgen für das Insolvenzgeschehen. Dazu trug auch das Gastgewerbe wesentlich mit bei.

Ab April soll Cannabis kontrolliert freigegeben werden. Was heißt das für den Job - darf man die Droge in der Mittagspause konsumieren? Und was ist mit dem Joint nach Feierabend? Ein Anwalt gibt Antworten.

Hohe Mieten in deutschen Großstädten sind einer Studie zufolge eine Hürde für Unternehmen im Ringen um Fachkräfte. Das geht so weit, dass ein Drittel über einen Jobwechsel wegen hoher Mieten nachdenkt - eine kleine Minderheit zieht tatsächlich deswegen um.

Auch für das 4. Quartal und das Gesamtjahr 2023 hat der DEHOGA wieder die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie in seinem aktuellen Zahlenspiegel zusammengestellt. Wie werden zahlreiche Informationen rund um Umsatz- und Beschäftigtenzahlen, Ausbildung, Gewerbean- und -abmeldungen bereit gehalten.

Wer in Elternzeit ist, hat meist anderes als den eigenen Job im Kopf. Wenn dann plötzlich von Kündigung die Rede ist, sitzt der Schock tief. Aber ist das überhaupt möglich?

Mit 15 Prozent realen Umsatzverlusten liegen Gastronomie und Hotellerie in NRW trotz Übernachtungsrekord mit den Umsätzen immer noch deutlich unter Vor-Corona-Niveau. Die Rückgänge bleiben seit Corona drastisch hoch genauso wie der anhaltende Kostendruck. Auch 2024 startet mit Verlusten.

Wer vorübergehend weniger arbeiten möchte, kann auf das Modell der Brückenteilzeit setzen. Aber wer hat eigentlich Anspruch? Und wie läuft das mit dem Antrag? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Für viele Menschen ist die Arbeit im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Doch einige Firmen fordern nun wieder mehr Präsenz ein. Steht ein Umdenken bei den deutschen Unternehmen bevor?

Mehr als jede vierte Fachkraft übt einen Zweitjob aus oder sucht eine zusätzliche Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Jobportals meinestadt.de. Hauptgrund für diesen Trend: Bei vielen Fachkräften reicht das Geld nicht.

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.