Weniger Gäste und deutliche Umsatzeinbußen in der Schweiz durch Corona

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Corona-Maßnahmen belasten auch die gastgewerblichen Betriebe in der Schweiz ungebrochen. Fast 70 Prozent arbeiten zurzeit defizitär. Im Gastgewerbe lag der Umsatz 2021 rund 40 Prozent tiefer als in den Jahren vor Corona.

Mit der Einführung der Zertifikatspflicht hat sich die Lage für viele erst recht verschärft. Die Branche braucht dringend weitere finanzielle Entschädigungen. Erfreut ist GastroSuisse deshalb, dass der Bundesrat möglichst rasch und national einheitliche Lösungen will.

"Die wirtschaftliche Lage im Gastgewerbe ist weiterhin ernst", sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Wegen den anhaltenden Corona-Maßnahmen arbeiten inzwischen fast 70 Prozent der gastgewerblichen Betriebe defizitär. Auch den Mitarbeitenden macht die Situation je länger desto mehr zu schaffen. Dies ergab eine Befragung bei knapp 1900 Mitgliedern des Branchenverbandes, die in der ersten Januarwoche durchgeführt wurde (Tageskarte berichtete).

Stark zugespitzt hat sich die Lage, nachdem im September 2021 die Zertifikatspflicht eingeführt wurde. Und seit der 2G-Regelung, die im Dezember verordnet wurde, haben vier von fünf Betriebe deutlich weniger Gäste. "Bei vielen Mitgliedern ist der Umsatz denn auch deutlich zurückgegangen", sagt Platzer. Besonders das Feiertagsgeschäft ging den Bach hinunter. Die gastgewerblichen Betriebe machten nur 53 Prozent Umsatz gegenüber einem üblichen Geschäftsjahr.

Gesamt liegen die Umsätze im 2021 rund 40 Prozent tiefer als in den Jahren vor der Pandemie. "Das hat vielen Betrieben stark zugesetzt", so Platzer. Deshalb waren die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes wie die Härtefallgelder unabdingbar. Doch diese Entschädigungen waren nicht für die Umsatzverluste ab dem dritten Quartal 2021 vorgesehen. Gut die Hälfte der Betriebe fanden die Entschädigungen bis Juni 2021 ausreichend, aber ab Juli 2021 geben fast 80 Prozent an, ungenügend entschädigt worden zu sein.

GastroSuisse begrüßt daher, dass das Härtefallprogramm wieder hochgefahren werden soll und der Bund jetzt versucht, die betroffenen Branchen möglichst rasch und national einheitlich zu entschädigen. Wichtig ist aber, dass die ungedeckten Kosten nicht nur in diesem Jahr, sondern auch rückwirkend bis zum September 2021 entschädigt werden. Entscheidend wird auch die Umsetzung sein. "Es braucht eine praxistaugliche Lösung", sagt Platzer.

Es bleibt ferner zu hoffen, dass der Bundesrat keine weiteren Verschärfungen beschließt. Vier von fünf gastgewerbliche Betriebe gehen nämlich davon aus, dass eine Einführung von z. B. 2G+ weitere erhebliche Auswirkungen hätte und einer Branchenschließung gleichkommt. Bei einer Teilschließung sehen sich viele Betriebe zudem erst recht in ihrer Existenz bedroht.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.