Zweifel am Gesundheitszustand? Wie Arbeitgeber Krankschreibungen prüfen lassen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Krankheitsfall müssen Beschäftigte in der Regel spätesten am vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Nur so behalten sie ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber kann der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung eigentlich überprüfen lassen, wenn Zweifel am tatsächlichen Gesundheitszustand bestehen?

Ja, das ist möglich. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber von der Krankenkasse verlangen, dass diese eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Das ist gesetzlich geregelt.

Prüfung bei häufiger Krankheit möglich

Einfach so geht das aber nicht. Der Arbeitgeber muss dafür begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Eine Überprüfung sei etwa regelmäßig dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer auffallend häufig oder immer wieder für kurze Zeit arbeitsunfähig ist - und die Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Montag oder Freitag fällt oder an solchen Tagen beginnt.

Und auch aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst könnten sich Zweifel ergeben. «Zum Beispiel wenn diese rückwirkend oder für einen sehr langen Zeitraum ausgestellt ist», so Bredereck.

Diese Verhaltensweisen begründen Zweifel

Verhalten sich Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrer Krankschreibung auffällig, kann das ebenfalls eine Überprüfung begründen. Etwa, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die Bescheinigung direkt nach Ausspruch einer Kündigung vorlegen und eine Erkrankung exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist dauert.

«Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer die spätere Erkrankung vorher angekündigt hat», so der Fachanwalt. «Auch Arbeitnehmer, die als Reaktion auf einen nicht genehmigten Urlaub krank werden, begründen durch dieses Verhalten entsprechende Zweifel.» Gehäufte Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit direkt im Anschluss an einen Urlaub oder vor dessen Beginn sind auch so ein Fall.

Betriebsarzt kann Arbeitsunfähigkeit nicht überprüfen

Es sei aber nicht Aufgabe von Betriebsärzten die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer zu überprüfen: «Anders als in der Praxis immer wieder anzutreffen.»

Stattdessen übernimmt die Prüfung der Medizinische Dienst, der das Ergebnis der Krankenkasse des Versicherten und dem behandelnden Arzt mitteilt. «Dem Arbeitgeber wird lediglich das Ergebnis mitgeteilt, soweit die Einschätzung des Medizinischen Dienstes von der des Arztes abweicht», sagt Bredereck. «Mitteilungen über die Krankheit selbst erfolgen auch auf diesem Weg nicht.»

Streit ums Entgelt vor Gericht

Der Fachanwalt weist zudem darauf hin, dass eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auch indirekt stattfinden kann. Nämlich etwa, wenn der Arbeitgeber «sich schlichtweg weigert Entgeltfortzahlung zu leisten».

Klagt ein Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt dann vor Gericht ein, prüfe dieses «bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit», ob sie tatsächlich vorliegt. Dabei kann es notwendig werden, dass der Arbeitnehmer den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet «und dieser dann als sachverständiger Zeuge zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers befragt wird», so Bredereck. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.