Zwischen zwei Jobs: Was Arbeitnehmer in der Übergangsphase beachten sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Stellen in Deutschland sind unbesetzt, die Wechselbereitschaft unter den Beschäftigten ist groß. Wer den Sprung in einen neuen Job wagt, startet dabei nicht immer lückenlos in ein neues Anstellungsverhältnis.

Manchmal liegen zwischen dem letzten Arbeitstag im alten und dem ersten Arbeitstag im neuen Job Wochen oder gar ein paar Monate. Vorausgesetzt, man kann sich das leisten. Was treibt man in der Übergangsphase?

«Bis vor einiger Zeit wäre dieses Thema gar keine Frage gewesen», sagt die Münchner Psychologin und Karriereberaterin Madeleine Leitner. Da sei allein der Wunsch unvorstellbar gewesen, Leerlauf zwischen zwei Jobs zu haben. «Da war das Menschenbild eben: Man arbeitet.»

Auch heute gibt es der Karriereberaterin zufolge noch konservative Branchen, «da ist es wahrscheinlich noch immer die Ausnahme, dass man überhaupt überlegt, aus dem Muster auszuscheren». Da starte man mit Ablauf der Kündigungsfrist beim neuen Arbeitgeber.

Lücken im Lebenslauf: Bewerber diktieren die Regeln

Allerdings, so Leitner, gebe es heute in vielen Bereichen einen Bewerbermarkt. Und das heißt: «Bewerberinnen und Bewerber diktieren die Regeln. Wenn man sich mal umguckt, wird ja fast überall gesucht.» Insofern könne man heute andere Fragen stellen als noch vor einigen Jahren.

Mit Blick auf den Lebenslauf sei daher eine Auszeit oder Lücke bis zu einem halben oder sogar einem ganzen Jahr «überhaupt keine Diskussion mehr». Ob das dann als Sabbatical oder Weltreise gelabelt wird, ist der Karriereberaterin zufolge zweitrangig.

Auch Nico Rose zufolge dürfen Arbeitnehmer hier «entspannt agieren». Es sei heutzutage völlig normal, dass Menschen zwischen zwei Anstellungen oder innerhalb eines Jobs ein Sabbatical einlegen. «Und das wissen auch die Unternehmen, zumindest jene, die mit guten Arbeitsbedingungen punkten wollen», so der Coach und Buch-Autor. Ein Zeitraum von einigen Wochen bis zu einem Jahr liege im grünen Bereich.

Noch längere Zeiträume sollte man sich laut Rose allerdings gut überlegen: «In manchen Branchen, ich denke zum Beispiel in Richtung IT und Programmierung, ist die Halbwertszeit beruflicher Kompetenzen enorm kurz.» Hier sollte man den Eindruck vermeiden, in der Pause den Anschluss verloren zu haben.

Alles ist erlaubt - wenn man transparent ist

Bei der Frage, was man nun in der Übergangszeit treibt, sieht Madeleine Leitner in den meisten Branchen keine Ausschlusskriterien. «Wer seine Karriere wirklich durchplant und eine strikte Vorstellung vom eigenen Arbeitsleben hat, kann die Zeit natürlich für eine Weiterbildung oder Qualifizierung nutzen.»

Genauso könne man aber verreisen, chillen, ein Haus renovieren oder mal wieder Zeit mit der Familie verbringen, wenn die finanziellen Mittel dafür vorhanden sind.

«Wichtig ist ein hohes Maß an Transparenz gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber», sagt Nico Rose. Alles andere hängt von der konkreten Situation ab. «Hat man die letzten Jahre «durchgepowert», ist es völlig legitim, auch einmal einige Monate Pause zu machen.»

Pause zwischen zwei Jobs muss nicht verklärt werden

Wer eine Auszeit plausibel erklären will, sollte auf Rat von Madeleine Leitner herausstellen, dass diese am Ende auch dem Arbeitgeber zugutekommt. «Studien etwa zeigen, dass der Großteil nach einer Auszeit wieder zufriedener ist.» So könne man dem neuen Arbeitgeber vermitteln, dass eine Pause vor der Neuanstellung wichtig ist, um wieder Kräfte aufzubauen.

Die Ära, in der man eine solche Phase aktiv verkaufen muss, ist nach Einschätzung von Nico Rose aber ohnehin vorbei - «außer bei sehr hinterwäldlerischen Organisationen». Man müsse die Weltreise auch nicht als Bildungsurlaub verklären. «Das war einmal.»

Das sieht Madeleine Leitner ähnlich: «Sich immer zu verbiegen und es dem Arbeitgeber ständig recht machen zu wollen - damit punktet man am Ende auch nicht.» Sie empfiehlt stattdessen Mut zur Authentizität. Auch Personalverantwortliche fänden es erfrischend, wenn jemand offen und ehrlich ist.

Wechselseitige Erwartungen offen absprechen

Steht man als Wunschkandidat nicht zum Wunschzeitpunkt bereit, wollen Arbeitgeber oft Kompromisse aushandeln. Sie lassen sich auf einen späteren Eintrittstermin ein, wenn der oder die Neue vor Vertragsbeginn schon einmal an einem Schulungstermin teilnimmt oder bei einem ersten Einführungstermin dabei ist.

Madeleine Leitner zufolge tut man gut daran, hier wechselseitige Erwartungen offen zu besprechen. «Womöglich ist ja wirklich Not am Mann und schon fünf Minuten meiner Expertise helfen enorm weiter.» Wer sich weigert, obwohl es eigentlich problemlos einzurichten wäre, trägt nicht unbedingt zu einem positiven Start bei.

Nico Rose plädiert auch hier für Transparenz. «Prinzipiell ist es sicherlich ein gutes Signal, wenn man für die zukünftige Organisation - zumindest immer wieder einmal - erreichbar ist.» Erstklassige Onboarding-Prozesse würden nicht erst an Tag eins beginnen, sondern schon in den Wochen davor.

Andererseits, so der Psychologe, sollte die Organisation Verständnis aufbringen, wenn Menschen einige Zeit komplett offline sein möchten. Hier hilft eine klare Kommunikation.

Der Realitätscheck: Versicherung und Co.

Wie sich die Übergangszeit gestaltet, hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob Jobwechsler selbst gekündigt haben, gekündigt wurden, sich arbeitslos melden oder nicht. Eine Verpflichtung, sich arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden, gibt's für die Übergangsphase zwar nicht, erklärt Malin Hochscheid, Juristin und Beraterin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Cornelia Oster, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, rät allerdings jedem zu diesem Schritt. Hintergrund ist vor allem der Versicherungsstatus. Wer sich arbeitsuchend und arbeitslos meldet, ist in der Regel über die Arbeitsagentur kranken- und pflegeversichert. Das gilt auch bei einer Sperrzeit nach Eigenkündigung, hier nimmt man aber unter Umständen Lücken bei den Rentenversicherungszeiten in Kauf.

Lieber Überstunden abfeiern

Malin Hochscheid rät, grundsätzlich immer erst dann zu kündigen, wenn man eine neue Stelle ganz sicher in Aussicht hat. Dazu sollte am besten der Vertrag unterschrieben sein und ein nahtloser Übergang vom alten ins neue Arbeitsverhältnis sichergestellt sein.

Man könne mit dem Arbeitgeber etwa vereinbaren, eine gewisse Zeit vorzuarbeiten. So können die letzten Monate des Arbeitsverhältnisses Überstunden abgefeiert werden. Das ermöglicht freie Zeit ohne finanzielle oder versicherungsrechtliche Nachteile.

Zudem weist Hochscheid darauf hin, dass das Arbeitslosengeld von den Beitragszahlern finanziert wird. «Diesen ist es nicht zumutbar, die volle Zeit Arbeitslosengeld zu tragen, wenn jemand keinen wichtigen Grund für die Arbeitslosigkeit hat.» Eine Auszeit sei kein wichtiger Grund.

Realitätscheck nicht vergessen

Wer sich arbeitssuchend und arbeitslos meldet, hat nicht zuletzt sogenannte Meldepflichten gegenüber der Arbeitsagentur. So müsse man zum Beispiel sicherstellen, täglich seine Post einsehen zu können, um gegebenenfalls Aufforderungen der Arbeitsagentur nachkommen zu können.

«Auch Reisen müssen von der Arbeitsagentur genehmigt werden und sind nur sehr begrenzt möglich», erklärt Hochscheid. Daneben müssen Bewerbungen geschrieben oder zum Beispiel Bewerbungstrainings absolviert werden. Diese Punkte gilt es vor der vermeintlich freien Zeit zwischen zwei Jobs genau abzuklären. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.