Zwischen zwei Jobs: Was Arbeitnehmer in der Übergangsphase beachten sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Stellen in Deutschland sind unbesetzt, die Wechselbereitschaft unter den Beschäftigten ist groß. Wer den Sprung in einen neuen Job wagt, startet dabei nicht immer lückenlos in ein neues Anstellungsverhältnis.

Manchmal liegen zwischen dem letzten Arbeitstag im alten und dem ersten Arbeitstag im neuen Job Wochen oder gar ein paar Monate. Vorausgesetzt, man kann sich das leisten. Was treibt man in der Übergangsphase?

«Bis vor einiger Zeit wäre dieses Thema gar keine Frage gewesen», sagt die Münchner Psychologin und Karriereberaterin Madeleine Leitner. Da sei allein der Wunsch unvorstellbar gewesen, Leerlauf zwischen zwei Jobs zu haben. «Da war das Menschenbild eben: Man arbeitet.»

Auch heute gibt es der Karriereberaterin zufolge noch konservative Branchen, «da ist es wahrscheinlich noch immer die Ausnahme, dass man überhaupt überlegt, aus dem Muster auszuscheren». Da starte man mit Ablauf der Kündigungsfrist beim neuen Arbeitgeber.

Lücken im Lebenslauf: Bewerber diktieren die Regeln

Allerdings, so Leitner, gebe es heute in vielen Bereichen einen Bewerbermarkt. Und das heißt: «Bewerberinnen und Bewerber diktieren die Regeln. Wenn man sich mal umguckt, wird ja fast überall gesucht.» Insofern könne man heute andere Fragen stellen als noch vor einigen Jahren.

Mit Blick auf den Lebenslauf sei daher eine Auszeit oder Lücke bis zu einem halben oder sogar einem ganzen Jahr «überhaupt keine Diskussion mehr». Ob das dann als Sabbatical oder Weltreise gelabelt wird, ist der Karriereberaterin zufolge zweitrangig.

Auch Nico Rose zufolge dürfen Arbeitnehmer hier «entspannt agieren». Es sei heutzutage völlig normal, dass Menschen zwischen zwei Anstellungen oder innerhalb eines Jobs ein Sabbatical einlegen. «Und das wissen auch die Unternehmen, zumindest jene, die mit guten Arbeitsbedingungen punkten wollen», so der Coach und Buch-Autor. Ein Zeitraum von einigen Wochen bis zu einem Jahr liege im grünen Bereich.

Noch längere Zeiträume sollte man sich laut Rose allerdings gut überlegen: «In manchen Branchen, ich denke zum Beispiel in Richtung IT und Programmierung, ist die Halbwertszeit beruflicher Kompetenzen enorm kurz.» Hier sollte man den Eindruck vermeiden, in der Pause den Anschluss verloren zu haben.

Alles ist erlaubt - wenn man transparent ist

Bei der Frage, was man nun in der Übergangszeit treibt, sieht Madeleine Leitner in den meisten Branchen keine Ausschlusskriterien. «Wer seine Karriere wirklich durchplant und eine strikte Vorstellung vom eigenen Arbeitsleben hat, kann die Zeit natürlich für eine Weiterbildung oder Qualifizierung nutzen.»

Genauso könne man aber verreisen, chillen, ein Haus renovieren oder mal wieder Zeit mit der Familie verbringen, wenn die finanziellen Mittel dafür vorhanden sind.

«Wichtig ist ein hohes Maß an Transparenz gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber», sagt Nico Rose. Alles andere hängt von der konkreten Situation ab. «Hat man die letzten Jahre «durchgepowert», ist es völlig legitim, auch einmal einige Monate Pause zu machen.»

Pause zwischen zwei Jobs muss nicht verklärt werden

Wer eine Auszeit plausibel erklären will, sollte auf Rat von Madeleine Leitner herausstellen, dass diese am Ende auch dem Arbeitgeber zugutekommt. «Studien etwa zeigen, dass der Großteil nach einer Auszeit wieder zufriedener ist.» So könne man dem neuen Arbeitgeber vermitteln, dass eine Pause vor der Neuanstellung wichtig ist, um wieder Kräfte aufzubauen.

Die Ära, in der man eine solche Phase aktiv verkaufen muss, ist nach Einschätzung von Nico Rose aber ohnehin vorbei - «außer bei sehr hinterwäldlerischen Organisationen». Man müsse die Weltreise auch nicht als Bildungsurlaub verklären. «Das war einmal.»

Das sieht Madeleine Leitner ähnlich: «Sich immer zu verbiegen und es dem Arbeitgeber ständig recht machen zu wollen - damit punktet man am Ende auch nicht.» Sie empfiehlt stattdessen Mut zur Authentizität. Auch Personalverantwortliche fänden es erfrischend, wenn jemand offen und ehrlich ist.

Wechselseitige Erwartungen offen absprechen

Steht man als Wunschkandidat nicht zum Wunschzeitpunkt bereit, wollen Arbeitgeber oft Kompromisse aushandeln. Sie lassen sich auf einen späteren Eintrittstermin ein, wenn der oder die Neue vor Vertragsbeginn schon einmal an einem Schulungstermin teilnimmt oder bei einem ersten Einführungstermin dabei ist.

Madeleine Leitner zufolge tut man gut daran, hier wechselseitige Erwartungen offen zu besprechen. «Womöglich ist ja wirklich Not am Mann und schon fünf Minuten meiner Expertise helfen enorm weiter.» Wer sich weigert, obwohl es eigentlich problemlos einzurichten wäre, trägt nicht unbedingt zu einem positiven Start bei.

Nico Rose plädiert auch hier für Transparenz. «Prinzipiell ist es sicherlich ein gutes Signal, wenn man für die zukünftige Organisation - zumindest immer wieder einmal - erreichbar ist.» Erstklassige Onboarding-Prozesse würden nicht erst an Tag eins beginnen, sondern schon in den Wochen davor.

Andererseits, so der Psychologe, sollte die Organisation Verständnis aufbringen, wenn Menschen einige Zeit komplett offline sein möchten. Hier hilft eine klare Kommunikation.

Der Realitätscheck: Versicherung und Co.

Wie sich die Übergangszeit gestaltet, hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob Jobwechsler selbst gekündigt haben, gekündigt wurden, sich arbeitslos melden oder nicht. Eine Verpflichtung, sich arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden, gibt's für die Übergangsphase zwar nicht, erklärt Malin Hochscheid, Juristin und Beraterin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Cornelia Oster, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, rät allerdings jedem zu diesem Schritt. Hintergrund ist vor allem der Versicherungsstatus. Wer sich arbeitsuchend und arbeitslos meldet, ist in der Regel über die Arbeitsagentur kranken- und pflegeversichert. Das gilt auch bei einer Sperrzeit nach Eigenkündigung, hier nimmt man aber unter Umständen Lücken bei den Rentenversicherungszeiten in Kauf.

Lieber Überstunden abfeiern

Malin Hochscheid rät, grundsätzlich immer erst dann zu kündigen, wenn man eine neue Stelle ganz sicher in Aussicht hat. Dazu sollte am besten der Vertrag unterschrieben sein und ein nahtloser Übergang vom alten ins neue Arbeitsverhältnis sichergestellt sein.

Man könne mit dem Arbeitgeber etwa vereinbaren, eine gewisse Zeit vorzuarbeiten. So können die letzten Monate des Arbeitsverhältnisses Überstunden abgefeiert werden. Das ermöglicht freie Zeit ohne finanzielle oder versicherungsrechtliche Nachteile.

Zudem weist Hochscheid darauf hin, dass das Arbeitslosengeld von den Beitragszahlern finanziert wird. «Diesen ist es nicht zumutbar, die volle Zeit Arbeitslosengeld zu tragen, wenn jemand keinen wichtigen Grund für die Arbeitslosigkeit hat.» Eine Auszeit sei kein wichtiger Grund.

Realitätscheck nicht vergessen

Wer sich arbeitssuchend und arbeitslos meldet, hat nicht zuletzt sogenannte Meldepflichten gegenüber der Arbeitsagentur. So müsse man zum Beispiel sicherstellen, täglich seine Post einsehen zu können, um gegebenenfalls Aufforderungen der Arbeitsagentur nachkommen zu können.

«Auch Reisen müssen von der Arbeitsagentur genehmigt werden und sind nur sehr begrenzt möglich», erklärt Hochscheid. Daneben müssen Bewerbungen geschrieben oder zum Beispiel Bewerbungstrainings absolviert werden. Diese Punkte gilt es vor der vermeintlich freien Zeit zwischen zwei Jobs genau abzuklären. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.