Reserviert und dann einfach weg? Für Gastronomen sind unentschuldigte "No-Shows" mehr als nur eine Lappalie – sie bedeuten massive Umsatzeinbußen und weniger Trinkgeld für das Personal. Eine Umfrage zeigt, wie weit verbreitet das Problem ist und welche drastischen Maßnahmen Gastwirte jetzt ergreifen.
Ab Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Die Umstellung erfordert von Betrieben eine präzise Anpassung der Kassensysteme und eine klare Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen. Wir fassen die wichtigsten Regeln für die Praxis zusammen.
Mit Beginn des Jahres 2026 tritt die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent in Kraft. Gastronomische Betriebe müssen ihre Abrechnungssysteme rechtzeitig umstellen und spezifische Vorgaben bei der Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen sowie bei Pauschalangeboten umsetzen. Was Gastgeber jetzt umsetzen müssen.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Dezember 2025 beschlossen. Für gastronomische Betriebe ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Was Gastronomen jetzt beachten müssen.
Heute starten die ersten Flieger vom neuen Münchner Satelliten-Terminal. Das Gebäude beherbergt auch viele neue Restaurants. Die Flughafen-Tochter Allresto betreibt fünf der Gastronomien: Sissi & Franz, Lenbachs, Hans im Glück, Schuhbeck’s und den Viktualienmarkt. Autogrill ist mit zwei Konzepten, Amo und Bubbles, vertreten.
Es soll nur sieben Minuten gedauert haben, bis sämtliche Plätze in René Redzepis „Noma-Pop-up“ in Sydney ausverkauft waren. Zwischenzeitlich standen über 30.000 Gäste auf der Warteliste. Der Rummel zeigt, wie sich das Berufsbild des Spitzenkochs verändert hat: Er wird gefeiert wie ein Star. Köche werden zu Entertainern mit globaler Fangemeinde.
Manchmal braucht es gar nicht viel, um einen neuen Trend zu erschaffen. Das hat nun auch Joe Isidori mitbekommen, der in New York ein Restaurant betreibt. Denn eigentlich hatte er nur mit seiner Assistentin herumgealbert – und den dabei entstandenen Mega-Milchshake auf Instagram veröffentlicht. Mittlerweile verkauft er davon täglich 400 Stück für jeweils 15 Dollar. Eine weitere Filiale ist auch schon hinzugekommen.
Der Pub „The Brickyard“ im englischen St. Albans hilft bei schlimmen Online-Dates. Sollte der Auserwählte nicht so aussehen wie auf dem Bild, oder einfach nur merkwürdig sein, kann per Codewort an der Theke um Hilfe gefragt werden. Die Begleitung wird dann diskret umgesetzt oder gleich ganz rausgeworfen. Das entsprechende Schild auf der Damentoilette kam im Netz super an. Nun hängt ein ähnlicher Hinweis auch bei den Männern.
„Das einzige, was ich an dem Laden scheiße finde, ist, dass er nicht mir gehört“, sagte Tim Mälzer bei der Eröffnung des Liebesbier. Was das Bayreuther Bierobjekt so besonders macht, sagt die FIZZZ.
Ältere Namensrechte und Trittbrettfahrer sind eine Gefahr für gastronomische Konzepte. Denn der Name verkörpert letztlich den guten Ruf des Unternehmens. Diesen gilt es rechtlich abzusichern. Der Fachanwalt Dirk Pauli gibt Tipps für den Markenschutz in der Gastronomie.
Die Hornsleth Bar im dänischen Aarhus sucht einen neuen Mitarbeiter. Doch nicht etwa für Theke oder Tische, sondern als professioneller Porno-Gucker. Benötigt werden nämlich Geräusche und Bilder, die dann für eine Kunstinstallation auf der Toilette verwendet werden sollen. Die Arbeitsmaterialien, wie einen Computer, jede Menge Porno-DVDs und ein geschlossenes Zimmer im Büro, werden natürlich gestellt.
Menschen fotografieren oder filmen Essen und stellen es ins Internet, millionenfach, jeden Tag. Noch viel öfter werden die Bilder und Videos angeklickt. Dabei gehe es aber nicht um Essen, erläutert Sascha Lobo. Vielmehr flöhen die Menschen vor einer anstrengenden, komplexen Realität.