Gastronomie

Gastronomie

Reserviert und dann einfach weg? Für Gastronomen sind unentschuldigte "No-Shows" mehr als nur eine Lappalie – sie bedeuten massive Umsatzeinbußen und weniger Trinkgeld für das Personal. Eine Umfrage zeigt, wie weit verbreitet das Problem ist und welche drastischen Maßnahmen Gastwirte jetzt ergreifen.

Ab Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Die Umstellung erfordert von Betrieben eine präzise Anpassung der Kassensysteme und eine klare Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen. Wir fassen die wichtigsten Regeln für die Praxis zusammen.

Mit Beginn des Jahres 2026 tritt die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent in Kraft. Gastronomische Betriebe müssen ihre Abrechnungssysteme rechtzeitig umstellen und spezifische Vorgaben bei der Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen sowie bei Pauschalangeboten umsetzen. Was Gastgeber jetzt umsetzen müssen.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Dezember 2025 beschlossen. Für gastronomische Betriebe ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Was Gastronomen jetzt beachten müssen.

Der verheerende Anschlag in Nizza könnte auch Auswirkungen auf das Münchner Oktoberfest haben. Das Durchbrechen von Sperren mit Lastwagen gehöre zwar schon seit Jahren zu denkbaren Anschlagsszenarien, gegen die man sich gewappnet habe, erklärte Innenminister Joachim Herrmann. Das Ganze müsse aber nun sicherlich noch einmal neu überdacht werden.

Das McDonald´s-Eis McFlurry ist dem Mars-Konzern offenbar zu süß. Der Hersteller der meisten Toppings, wie zum Beispiel M&M´s, erwägt laut einem Insider nun den Ausstieg aus der Kooperation. Hintergrund seien gesundheitliche Bedenken, da eine einzige Portion McFlurry M&M´s mehr Zucker enthalte, als die von der US-Regierung empfohlene Tagesration.

McDonald's sperrt Porno-Seiten in den W-Lan-Netzwerken seiner US-Restaurants. Ein Filter blockiert Nackedei-Content in den meisten Burger-Buden. So machen es übrigens auch schon Panera Bread und Chick-fil-A in den USA. Freunde der Erwachsenen-Unterhaltung können aber (noch) zu Starbucks ausweichen.

Das Four Seasons-Restaurant in der Nähe der Park Avenue in New York ist eine Institution. Hier ging die Prominenz der Stadt ein und aus. Und hier wurde die saisonale Küche erfunden. Picasso zierte die Wände, die Gäste saßen auf Mies van der Rohe-Möbeln. Jetzt muss das Restaurant schließen, und natürlich geht es ums liebe Geld.

Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov haben 61 Prozent der Deutschen schon einmal ihr Essen fotografiert. 44 Prozent knipsten Essen im Restaurant, das besonders gut aussah oder schmeckte. Immerhin jeder vierte Essensfotograf veröffentlichte das Bild im Anschluss in sozialen Netzwerken. Trendforscher sprechen von einem Zeitgeistphänomen und einer neuen Form der Individualität, bei der es aber auch zu rechtlichen Problemen kommen kann.

Der Jungkoch Dylan Watson-Brawn ging mit siebzehn von Vancouver nach Tokio, um dort in einem Drei-Sterne-Restaurant zu hospitieren. Ein halbes Jahr später wurde er übernommen, als erster Nicht-Japaner überhaupt. Im Herbst will er in Berlin ein Restaurant eröffnen, einen „Private Kitchen-Club“ mit extrem regionaler Küche. 


Sollten in ihrem Betrieb plötzlich jede Menge junge Leute stehen, die auf ihre Smartphones starren, könnte das neue Handyspiel „Pokémon Go“ Schuld daran sein. So erging es zumindest der Kieler Vapiano-Filiale, in der 20 bis 30 Jugendliche den Eingang blockierten und virtuelle Monster einfingen. Erst die hinzugerufene Polizei konnte das Problem mit einem Platzverweis lösen.

Im Streit um offene Baurechnungen forderte ein Planungsbüro 550.000 Euro von Anton Roiderer. Der Wirt des Hacker-Festzelts, der in diesem Jahr an seinen Sohn Thomas übergeben wird, hatte mit Hinweis auf Baumängel ausstehende Rechnungen nicht beglichen. Das Landgericht München lies die Klage des Planungsbüros aus formalen Gründen jedoch abblitzen, da die gegnerischen Parteien keinen Schiedsgutachter eingeschaltet hatten.