Reserviert und dann einfach weg? Für Gastronomen sind unentschuldigte "No-Shows" mehr als nur eine Lappalie – sie bedeuten massive Umsatzeinbußen und weniger Trinkgeld für das Personal. Eine Umfrage zeigt, wie weit verbreitet das Problem ist und welche drastischen Maßnahmen Gastwirte jetzt ergreifen.
Ab Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Die Umstellung erfordert von Betrieben eine präzise Anpassung der Kassensysteme und eine klare Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen. Wir fassen die wichtigsten Regeln für die Praxis zusammen.
Mit Beginn des Jahres 2026 tritt die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent in Kraft. Gastronomische Betriebe müssen ihre Abrechnungssysteme rechtzeitig umstellen und spezifische Vorgaben bei der Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen sowie bei Pauschalangeboten umsetzen. Was Gastgeber jetzt umsetzen müssen.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Dezember 2025 beschlossen. Für gastronomische Betriebe ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Was Gastronomen jetzt beachten müssen.
Müssen für Gerichte, bei denen man das Fleisch überhaupt nicht schmecken kann, wirklich Tiere sterben? Und - wie stark manipulieren Nahrungsmittelindustrie und Fastfood-Firmen unseren Geschmack? Das fragt Gastro-Kritiker Jürgen Dollase in seinem Blog „Dollase vs. Mensa“ in der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit Text und Video.
Bis zum diesjährigen Oktoberfest dauert es zwar noch eine Weile, die Bauarbeiten auf der Theresienwiese haben trotzdem schon begonnen. Für die nächsten Wochen müssen die Anwohner einen Bogen um die Wiese machen, denn der Zutritt ist aus Sicherheitsgründen bis zum 17. September gesperrt.
Die Mittagspause am eigenen Schreibtisch wird auch hierzulande immer beliebter. Vorreiter sind jedoch die USA, wo bereits sechs von zehn Büroangestellten mittags an ihren Arbeitsplätzen essen sollen. Mit Genuss hat das natürlich wenig zu tun. Ein New Yorker Fotograf hat das Elend in Bildern festgehalten.
Den Sterne- und TV-Koch Björn Freitag ereilte jetzt im Urlaub eine Horrornachricht. Seine Privatwohnung über dem Sterne-Restaurant „Goldener Anker“ in Dorsten ist abgebrannt. Vermutlich habe sich Leinöl im Schlafzimmer selbst entzündet, mutmaßt die „Bild“.
Klingt irgendwie nach einer Nachricht vom 1. April, ist es aber nicht: Bei dem ersten 3D-Druck-Restaurant FOOD INK kommt nicht nur das Essen aus dem 3D-Drucker, sondern auch die Möbel, das Geschirr und sogar das Dekor. Unter Anleitung des spanischen Spitzenkochs Mateo Blanch wird das Essen live vor den Augen der Gäste gedruckt.
Auf ihre neue Stufenanlage an der Sieg (das ist ein kleines Flüsschen) sind die Siegener richtig stolz. Mit pinkfarbener Kreide haben Mitarbeiter vom örtlichen Sausalitos jetzt auf den Beton Logo und Sprüche der Kneipenkette gemalt. Das Problem: Das Zeug geht nicht mehr ab. Der Bürgermeister ist fassungslos und aufgebracht: Die Aktion sprenge die Dimensionen aller bisherigen Vandalismusaktionen. Gelänge eine Reinigung nicht, müsse sogar der Beton ausgetauscht werden. Auch eine Anzeige ist der Kneipenkette sicher.
Der Küchenchef der Littleover Lodge im englischen Derby stritt sich bei Instagram mit einer Veganerin. Im Zuge der Diskussion behauptete er, dass er gerne Veganer mit Tierprodukten füttere, ohne dass sie es mitbekämen. Da die Fleischlosaktivisten das natürlich prompt an seinen Arbeitgeber weitergaben, kostete ihn die ausgedachte Provokation nun den Job.
Das Nein zur EU hat natürlich auch Auswirkungen auf die Gastronomie. Vor allem bei den Hauptstadtwirten wächst die Angst. Die City of London subventioniere faktisch die Gastronomie im Rest von London, wie einer von ihnen nun erklärte. Wenn aber das Finanzviertel niese, dann bekomme die ganze Stadt den Schnupfen. Die größten Sorgen bereiten dabei sinkende Budgets der Unternehmen und eine mögliche Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.