Reserviert und dann einfach weg? Für Gastronomen sind unentschuldigte "No-Shows" mehr als nur eine Lappalie – sie bedeuten massive Umsatzeinbußen und weniger Trinkgeld für das Personal. Eine Umfrage zeigt, wie weit verbreitet das Problem ist und welche drastischen Maßnahmen Gastwirte jetzt ergreifen.
Ab Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Die Umstellung erfordert von Betrieben eine präzise Anpassung der Kassensysteme und eine klare Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen. Wir fassen die wichtigsten Regeln für die Praxis zusammen.
Mit Beginn des Jahres 2026 tritt die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent in Kraft. Gastronomische Betriebe müssen ihre Abrechnungssysteme rechtzeitig umstellen und spezifische Vorgaben bei der Trennung von Speisen- und Getränkeumsätzen sowie bei Pauschalangeboten umsetzen. Was Gastgeber jetzt umsetzen müssen.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Dezember 2025 beschlossen. Für gastronomische Betriebe ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Was Gastronomen jetzt beachten müssen.
Wegen des Rauchverbotes zieht es Gäste regelmäßig vor die Lokale. Nach einem Pilotprojekt dürfen Wirte in Essen daher jetzt auch im Winter draußen Tische und Stühle aufstellen, wofür es allerdings einer gebührenpflichtigen Genehmigung bedarf.