Der kuriose Bratwurst-Streit an der A9 ist entschieden. Das Verwaltungsgericht Gera hatte sich gestern an der ehemaligen Raststätte umgeschaut und die Klage der Imbissbetreiber anschließend abgewiesen. Der Verkauf über den Zaun sei eine „strafrechtliche Sondernutzung“, da keine Konzession vorliege.











