Die Betreiberin des Zaun-Imbisses an der A9 muss eine weitere Niederlage verkraften. Nachdem sie sich mit ihrer neuen Anwältin um eine Erlaubnis für eine Sondernutzung bemüht hatte, lehnte das zuständige Landesamt für Bau und Verkehr den Antrag nun ab. Aufgrund der Nähe zur Parkplatzeinfahrt sei der Verkauf von Bratwürstchen zu gefährlich, so die Begründung.












