Bars und Kneipen in Bayern dürfen nach Corona-Pause wieder öffnen

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Nach monatelanger Corona-Zwangspause dürfen ab übernächstem Wochenende (19. September) Bars und Kneipen in Bayern wieder öffnen - unter Auflagen. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München mit. Dabei sollen für Schankwirtschaften die gleichen Regeln gelten wie für Speisewirtschaften, zudem muss in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen. Doch es gibt auch einen Wermutstropfen: «Discos und Clubs bleiben leider zu», sagte Söder. «Das könnten Infektionsbomben werden.»

Für die Gastronomie ist dies eine wichtige Nachricht. Viele Lokale hatte die coronabedingte Schließung an den Rande des Ruins gebracht. Allerdings können Gesundheitsämter laut Söder den Ausschank von Alkohol ab 23 Uhr verbieten, wenn die Infektionszahlen in einer Region besonders hoch sind. Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.

Wie der DEHOGA Bayern erklärte, müsse zudem in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen. Darüber hinaus sei in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig und jede Person müsse sich einzeln registrieren. DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer zeigt sich erleichtert über die Öffnungsperspektive für Schankwirtschaften in Bayern: „Dieser Schritt war überfällig, ähnliche Regelungen in anderen Ländern haben bewiesen, dass entsprechende Regelungen ohne Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen funktionieren“, so Inselkammer, die noch einen weiteren Aspekt aufgreift: „Jetzt können wir endlich auch denjenigen wieder eine schöne Zeit in unseren Betrieben bieten, die sich derzeit im öffentlichen Raum treffen müssen, nur dass bei uns Hygienekonzepte greifen und im Falle des Falles eine Nachvollziehbarkeit der Anwesenden möglich ist.“

Das Kabinett hat zudem beschlossen, dass durch die örtlichen Behörden in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot verhängt werden kann, wenn in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten wird. „Da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, gehen wir fest davon aus, dass eine betroffene Kommune im Einzelfall konkret die Ursache für den Anstieg der Infektionszahlen mit in ihre Entscheidung einfließen lässt“, so Inselkammer.

Auch im Amateur-Fußball gibt es Erleichterungen. Ab dem 19. September dürfen Ligaspiele und andere Breitensportwettkämpfe wieder ausgetragen werden. Zudem dürfen die Vereine ähnlich wie bei Kulturveranstaltungen eine begrenzte Anzahl von Fans zuzulassen. Ausgenommen davon bleiben aber vorläufig Profiligen, der DFB-Pokal und die Champions League.

Strengere sind dafür die Vorschriften etwa bei Demonstrationen. Bei größeren Versammlungen unter freiem Himmel gelte ab Mittwoch (9. September) regelmäßig eine Maskenpflicht, so Söder. Die Pflicht greife «jedenfalls ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen».

Gleichzeitig ändert die Staatsregierung ihre Teststrategie. Die Corona-Teststationen an den Autobahnen in Grenznähe und an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg werden zum Ende der Hauptreisezeit zum 30. September eingestellt. Die freiwerdenden Testkapazitäten sollen dem Kabinettsbeschluss zufolge stattdessen «bedarfsorientiert» etwa für die Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Lediglich die Teststationen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen bleiben.

Den kompletten Bericht aus der Kabinettssitzung gibt es hier. 

(Mit Material der dpa)


 

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