Bundeskartellamt: Verfahren gegen Lieferando eingestellt

| Gastronomie Gastronomie

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Essenslieferdienst Lieferando wegen in Verträgen mit Restaurants verankerten Preisklauseln bis auf Weiteres eingestellt. In der Summe habe die Wettbewerbsbehörde derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Klausel ein gravierendes Hindernis für den Marktzutritt anderer Lieferdienste darstelle, sagte Behördenchef Andreas Mundt am Mittwoch laut Mitteilung.

Andreas Mundt: „Lieferando ist in Deutschland der Platzhirsch unter den Lieferdiensten, und es besteht der Verdacht, dass die Restaurants durch die Bestpreisklausel stark beeinträchtigt werden. Die Anreize, alternative Vermittlungsplattformen zu günstigeren Konditionen zu beauftragen, sind durch die Bestpreisklausel möglicherweise gehemmt. Unsere Untersagung einer ähnlichen Klausel bei der Hotelplattform Booking.com hatte der Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt. Die Marktverhältnisse bei Essenslieferungen sind aber derzeit andere als im Booking.com-Fall bei den Hotelbuchungsplattformen: Der Markt und die Geschäftsmodelle rund um Essensbestellungen sind im Moment stark in Bewegung. Die Restaurants nehmen nach unseren derzeitigen Ermittlungen neu auf den Markt tretende Alternativangebote zunehmend wahr und beauftragen teilweise auch parallel mehrere Lieferdienste. In Summe haben wir derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Klausel ein durchgreifendes Hindernis für den Marktzutritt neuer Plattformen mit differenzierten Angeboten darstellt.“

Das Bundeskartellamt hat im Verfahren Ermittlungen bei Wettbewerbern und Gastronomie-Verbänden durchgeführt, um die Wirkung der Klausel angesichts der überragenden Marktstellung von Lieferando in Deutschland besser abschätzen zu können. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass der Wettbewerb bei der Vermittlung von Essensbestellungen nicht nur vom Preis, sondern insbesondere auch von der Plattform- und Servicedifferenzierung bestimmt wird. Hier ist der Markt mit neuen Anbietern, die ihrerseits für Restaurants eine Alternative darstellen, derzeit durchaus dynamisch. Die weiteren Marktentwicklungen in Deutschland sind – auch nach der Pandemie, die das Verbraucherverhalten zugunsten der Lieferdienste geändert hatte – gegenwärtig schwer zu prognostizieren.

Mit der Verfahrenseinstellung aus Ermessensgründen ist keine Aussage über die kartellrechtliche Zulässigkeit der untersuchten Bestpreisklausel verbunden. Das Bundeskartellamt wird das Nachfrageverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wettbewerbsprozesse insbesondere nach dem Marktzutritt von Uber Eats und Wolt weiter beobachten. Sollten es die Marktentwicklungen nahelegen oder es vermehrt zu substantiierten Beschwerden kommen, kann das Bundeskartellamt die Wettbewerbsbedingungen und die vertraglichen Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit erneut überprüfen.

Weiterhin hat das Bundeskartellamt die Erstellung von Restaurant-Websites durch Lieferando kritisch gesehen, soweit Verbraucherinnen und Verbraucher hierdurch ungewollt Vermittlungsleistungen von Lieferando in Anspruch nehmen (sog. „Schatten-Websites“). Die Prüfung hat allerdings keine durchgreifenden Belege für die in Kombination von Bestpreisklausel und „Schatten-Websites“ befürchtete Sogwirkung zugunsten des Marktführers ergeben. Hiermit ist keine Aussage zu einer verbraucherschutzrechtlichen Relevanz der Klausel verbunden. Das Bundeskartellamt weist schließlich darauf hin, dass die Restaurants die Möglichkeit haben, auf die Erstellung von Websites durch Lieferando zu verzichten bzw. dieser zu widersprechen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Daniel Craig hat sich einem Bericht der „Times“ zufolge am Londoner Pub „Horseshoe“ beteiligt. Mit zwei Geschäftspartnern wolle der frühere James-Bond-Darsteller das Lokal in Clerkenwell zunächst renovieren lassen.

Klaus Rader, Co-Gründer von L'Osteria, kommt auf Mallorca bei einem Autorennen ums Leben. Die Unfallursache ist unklar. Die Veranstalter sagen nach dem Unfall das Ereignis ab.

Starbucks hat laut Financial Times mit Beratern an einer möglichen Übernahme von Chipotle gearbeitet. Ob bereits ein formelles Angebot vorliegt, ist nicht bekannt; Starbucks verweist auf seinen laufenden Konzernumbau.

Burger King heißt in Australien Hungry Jack’s. Der ungewöhnliche Name geht auf ein Markenproblem aus dem Jahr 1971 zurück. Später eskalierte der Streit zwischen Burger King und seinem australischen Franchisenehmer sogar vor Gericht.

Die Stadt Mainz bleibt bei ihrem Verbot für das Oktoberfest. Daran änderte auch die Vorlage neuer Unterlagen nichts, die der Veranstalter gemeinsam mit dem Gaststättenverband Dehoga am Mittwoch eingereicht hatte.

Tim Raue und der Berliner Unternehmer Nils Hölterhoff starten das Pizza-Konzept "Spizza Pizza" für Flughäfen und Bahnhöfe. Die erste Filiale soll im Dezember am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eröffnen.

Subway führt ab 2027 ein neues Restaurant- und Markenkonzept in der EMEA-Region ein. „Blueprint“ umfasst neue Restaurantgestaltungen, Bestellwege sowie zusätzliche Angebote für Morgen, Tag und Abend.

Frédéric Prinz von Anhalt blieb mit einer Rechnung von 38.000 Euro allein am Tisch zurück. Was die Frage aufwirft: Muss man wirklich alles zahlen, wenn andere die Zeche prellen? Ein Anwalt klärt auf.

Die Nutzung des Festzeltes ist von der Stadt untersagt worden wegen fehlender Unterlagen. Nun präsentierten Veranstalter und Dehoga Papiere zu Standsicherheit und Brandschutz.

Das Landesumweltamt NRW hat Geruchsmessungen an Holzkohlegrillanlagen in der Gastronomie beauftragt. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Emissionen gewerblicher Grills und die Wirksamkeit von Abgasreinigungssystemen.