Bundeskartellamt: Verfahren gegen Lieferando eingestellt

| Gastronomie Gastronomie

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Essenslieferdienst Lieferando wegen in Verträgen mit Restaurants verankerten Preisklauseln bis auf Weiteres eingestellt. In der Summe habe die Wettbewerbsbehörde derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Klausel ein gravierendes Hindernis für den Marktzutritt anderer Lieferdienste darstelle, sagte Behördenchef Andreas Mundt am Mittwoch laut Mitteilung.

Andreas Mundt: „Lieferando ist in Deutschland der Platzhirsch unter den Lieferdiensten, und es besteht der Verdacht, dass die Restaurants durch die Bestpreisklausel stark beeinträchtigt werden. Die Anreize, alternative Vermittlungsplattformen zu günstigeren Konditionen zu beauftragen, sind durch die Bestpreisklausel möglicherweise gehemmt. Unsere Untersagung einer ähnlichen Klausel bei der Hotelplattform Booking.com hatte der Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt. Die Marktverhältnisse bei Essenslieferungen sind aber derzeit andere als im Booking.com-Fall bei den Hotelbuchungsplattformen: Der Markt und die Geschäftsmodelle rund um Essensbestellungen sind im Moment stark in Bewegung. Die Restaurants nehmen nach unseren derzeitigen Ermittlungen neu auf den Markt tretende Alternativangebote zunehmend wahr und beauftragen teilweise auch parallel mehrere Lieferdienste. In Summe haben wir derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Klausel ein durchgreifendes Hindernis für den Marktzutritt neuer Plattformen mit differenzierten Angeboten darstellt.“

Das Bundeskartellamt hat im Verfahren Ermittlungen bei Wettbewerbern und Gastronomie-Verbänden durchgeführt, um die Wirkung der Klausel angesichts der überragenden Marktstellung von Lieferando in Deutschland besser abschätzen zu können. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass der Wettbewerb bei der Vermittlung von Essensbestellungen nicht nur vom Preis, sondern insbesondere auch von der Plattform- und Servicedifferenzierung bestimmt wird. Hier ist der Markt mit neuen Anbietern, die ihrerseits für Restaurants eine Alternative darstellen, derzeit durchaus dynamisch. Die weiteren Marktentwicklungen in Deutschland sind – auch nach der Pandemie, die das Verbraucherverhalten zugunsten der Lieferdienste geändert hatte – gegenwärtig schwer zu prognostizieren.

Mit der Verfahrenseinstellung aus Ermessensgründen ist keine Aussage über die kartellrechtliche Zulässigkeit der untersuchten Bestpreisklausel verbunden. Das Bundeskartellamt wird das Nachfrageverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wettbewerbsprozesse insbesondere nach dem Marktzutritt von Uber Eats und Wolt weiter beobachten. Sollten es die Marktentwicklungen nahelegen oder es vermehrt zu substantiierten Beschwerden kommen, kann das Bundeskartellamt die Wettbewerbsbedingungen und die vertraglichen Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit erneut überprüfen.

Weiterhin hat das Bundeskartellamt die Erstellung von Restaurant-Websites durch Lieferando kritisch gesehen, soweit Verbraucherinnen und Verbraucher hierdurch ungewollt Vermittlungsleistungen von Lieferando in Anspruch nehmen (sog. „Schatten-Websites“). Die Prüfung hat allerdings keine durchgreifenden Belege für die in Kombination von Bestpreisklausel und „Schatten-Websites“ befürchtete Sogwirkung zugunsten des Marktführers ergeben. Hiermit ist keine Aussage zu einer verbraucherschutzrechtlichen Relevanz der Klausel verbunden. Das Bundeskartellamt weist schließlich darauf hin, dass die Restaurants die Möglichkeit haben, auf die Erstellung von Websites durch Lieferando zu verzichten bzw. dieser zu widersprechen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel der Stern in Bad Hersfeld kündigt die Schließung des L’étable zum 2. Januar 2027 an und nennt fehlende Gäste als Grund. Küchenchef, Restaurantleiter und Mitarbeiter würden im Haus bleiben und an einem neuen gastronomischen Konzept mitarbeiten.

An einer Tankstelle in München kann man sich von einem Kochroboter Käsespätzle, Kaiserschmarrn oder eine asiatische Tom-Kha-Gai-Suppe kochen lassen. In etwa fünf Minuten bereitet der autonome Koch eine warme Mahlzeit zu.

Kneipe 80 eröffnet erstmals einen Standort außerhalb Bayerns. In Münster kooperiert die Münchner Marke mit dem Betreiber der Ausgehlocation Das Schaf. Am Tegernsee wird der saisonale Kiosk 80 zum Klub 80 in Rottach-Egern.

Nach dem dramatischen Einbruch der Besucherzahlen beim diesjährigen Cannstatter Wasen steht noch immer die Frage im Raum, wie es dazu kommen konnte. Beteiligte äußern offenbar unter vorgehaltener Hand die Vermutung, die Zahlen könnten in der Vergangenheit beschönigt worden sein.

32 Künstler und ein Vier-Gänge-Menü aus mehreren Restaurantküchen gehören zur neuen Europa-Park Dinner-Show „The Grand Club“. Die Veranstaltung ist für ausgewählte Abende vom 21. November 2026 bis zum 21. Februar 2027 angekündigt.

Seit vergangener Woche wurde nach einem Medienbericht spekuliert, dass Starbucks eine auf mexikanische Küche spezialisierte Restaurant-Kette kaufen könnte. Doch dazu kommt es nicht.

Rund 2,5 Millionen Gäste statt 4,2 Millionen im Vorjahr: Der Cannstatter Wasen endet mit deutlich geringeren Besucherzahlen. Wie die dpa berichtet, gehe auch der Bierkonsum weiter zurück. Veranstalter und Festwirte zeigen sich dennoch zufrieden.

Schwabinger Tor Bräu hat ein Wirtshaus im Andaz-Hotel in München eröffnet. Die angeschlossene Brauerei produziert seit 2025 und beziffert ihre mögliche Jahresproduktion auf bis zu 100.000 Liter Bier.

Weißer Trüffel gilt als wertvoll – nun macht ihm auch der Klimawandel zu schaffen. Die Delikatesse könnte nach Hitze und Dürre in diesem Sommer noch teurer werden. Experten hoffen auf den Spätherbst.

Die Gastronomische Akademie Deutschlands hat Drei-Sterne-Koch Christian Bau auf der 78. Frankfurter Buchmesse mit der Goldenen Feder für sein Buch „Paris–Tokio“ ausgezeichnet. Im Rahmen des Wettbewerbs vergab die Jury insgesamt 61 Preise an Verlage und Autoren.