Wenn es um die Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht, stehen Sicherheit und Gesundheitsschutz an erster Stelle. Nur wenn sie an die aktuelle Situation angepasst werden, können die Unternehmen ihre betrieblichen Tätigkeiten wieder hochfahren.
Zur Konkretisierung des bundesweit geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) für das Gast- und Backgewerbe, die Schausteller- und Zirkusbetriebe, die Fleisch-, Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie die handwerkliche Speiseeiszubereitung Praxishilfen als „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ zusammengestellt. Sie müssen eingehalten werden, sobald Lockerungen in Kraft treten.
Grundsätzlich gilt: Auf die Bedeutung der Hygienemaßnahmen und auf deren konsequente Umsetzung zur Unterbrechung von Infektionsketten kann nicht deutlich genug hingewiesen werden. Die Maßnahmen schützen Beschäftigte und Kunden gleichermaßen.