Seit kurzem gelten neue Bestimmungen für die Information der Verbraucher über Zusatzstoffe. Nach wie vor müssen gastgewerbliche Betriebe ihre Gäste über die in den angebotenen Speisen und Getränken enthaltenen Zusatzstoffe informieren. Bei der Abgabe von loser Ware galt bisher: Anders als bei der Allergeninformation musste über Zusatzstoffe bislang immer schriftlich informiert werden. Eine mündliche Information über Zusatzstoffe erfüllte in der Vergangenheit nicht die gesetzlichen Vorgaben. Das hat sich mit dem Inkrafttreten der neuen „Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung“ nun geändert.