Die „Oktoberfest-Rechtssprechung“

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Ein in Italien lebender Venezolaner und ein kolumbianischer Student waren extra nach München gereist, um Wiesn-Gäste zu bestehlen. Weil sie dabei jedoch von der Polizei erwischt wurden, müssen sie nun für ein Jahr und zwei Monate beziehungsweise ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis. In diesen klassischen Fällen hätten sie eine Münchner Linie, wie der Richter erklärte. Eine Bewährungsstrafe kam deshalb nicht in Frage. Kämen Täter extra nach München, um zum Beispiel auf der Wiesn oder dem Christkindlmarkt zu klauen, kenne die Justiz kein Pardon, kommentierte auch der Rechtsanwalt das Urteil.

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