Jeder dritte Döner in NRW müsste in Wahrheit als Drehspieß bezeichnet werden. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung des Verbraucherschutzministeriums. Demnach sind seit dem vergangenen Herbst 1.250 Schwerpunktkontrollen mit dem Fokus auf Döner in Imbiss- und Gastronomiebetrieben durchgeführt worden. In 428 Fällen habe das Kontrollpersonal beanstandet, dass ein Drehspieß fälschlicherweise als Döner Kebab verkauft wurde, so das Ministerium.
Hintergrund: Ein Döner darf in Deutschland nur so heißen, wenn er eine bestimmte Zusammensetzung hat. Konkret heißt es in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse: «Dünne Fleischscheiben, auf Drehspieß aufgesteckt.» Der mitverarbeitete Hackfleischanteil darf demnach höchstens 60 Prozent betragen. Sonst muss das Produkt als Drehspieß verkauft werden.