Essen im Restaurant reklamieren: «Schmeckt nicht» reicht nicht

| Gastronomie Gastronomie

Wer im Restaurant das sprichwörtliche Haar in der Suppe tatsächlich findet, eine verbrannte Pizza oder kalte Suppe bekommt, kann das beanstanden.  und Nachbesserung verlangen. Das gilt nicht, wenn das Curry subjektiv zu scharf schmeckt. Welche Regeln im Restaurant gelten.

«Wein schmeckt nicht» zählt nicht, «Wein korkt» ja

«Es muss sich nach objektiven Kriterien richten», sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW. «Essen und Getränke müssen eine einwandfreie Qualität haben. Wenn etwas schimmelig oder ranzig ist, wäre das zum Beispiel ein objektiver Grund.» Manchmal ist es aber schwer, die Grenze zu ziehen. Klarer Fall: Während objektiv nicht in Ordnung ist, wenn ein Wein korkt, ist es subjektiv, ob einem der Wein gut schmeckt. Aber wann gilt etwa ein Essen als versalzen?

Maßstab sei immer, was «üblich» sei, erklärt die Juristin. «Ein Richter würde schauen, was ein durchschnittlicher Verbraucher erwarten kann. Aber im Einzelfall ist das natürlich oft schwierig.» Wird dagegen etwas anderes gebracht, als bestellt wurde, kann sofort reklamiert werden. «Ein klassisches Beispiel: Ich habe das Steak "durch" bestellt und es kommt blutig», sagt Semmler.

Suppe zu kalt? Gelegenheit zum Nachbessern geben

Wer solch einen objektiven Grund hat, dass er seinen Teller keinesfalls leeressen möchte, sollte sich umgehend beschweren. «Nicht erst die Suppe aufessen und dann sagen: "Die war zu kalt"», sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. «Sondern den Mangel sofort reklamieren und dem Wirt die Gelegenheit zum Nachbessern geben.»

Das bestätigt auch die Verbraucherexpertin: «Man kann nicht sofort sagen: "Ich zahle nicht", sondern muss immer die Möglichkeit geben, es besser zu machen. Also etwa das Steak durchzubraten oder die noch harten Nudeln neu zu kochen.» Das sei auch im Gewährleistungsrecht so geregelt. «Erst wenn das nicht klappt, wenn zum Beispiel keine Nudeln mehr da sind, kann man in einem zweiten Schritt den Preis mindern.»

Betrag nur kürzbar bei Weigerung zur Mängelbehebung

Gekürzt werden kann auch, wenn der Wirt sich generell weigern sollte, einen objektiven Mangel zu beheben. Richtbeträge für Kürzungen gibt es aber nicht. Doch wem im Laufe der Auseinandersetzung sowieso der Appetit vergangen ist, kann das Essen auch ohne Bezahlung zurückgehen lassen. Wird der Mangel erst bemerkt, wenn schon halb aufgegessen wurde, könnte der Wirt aber bei einer Rückgabe theoretisch den Preis für den schon verzehrten, einwandfreien Teil des Gerichts verlangen.

In der Regel geht es Gastronomen ja aber darum, den Gast zufriedenzustellen, daher wird meist umgehend reagiert. Das beanstandete Essen wird nachgebessert und manchmal gibt es vom Haus vielleicht noch eine Kleinigkeit wie einen Espresso obendrauf, damit keine Unzufriedenheit beim Gast zurückbleibt. «Da reagiert der Gastgeber flexibel», sagt Thomas Geppert. «Er hat ja auch nicht absichtlich die Suppe kalt serviert.»

Wer etwas zu beanstanden hat, dem muss es nicht peinlich sein. Im Gegenteil: «Ein Gastronom kann eine Reklamation als Chance sehen», sagt Gastronomiecoach Andreas Möbius. «So erfährt er, wenn etwas nicht in Ordnung war. Denn viele Gäste sagen nichts und kommen nicht mehr.»

Bei Beanstandung macht der Ton die Musik

Adressat für eine Beschwerde ist zuerst einmal die Servicekraft, die bedient hat. «Man kann für die Küche etwas ausrichten lassen», sagt Geppert. «Je nachdem kommt vielleicht auch der Koch noch einmal an den Tisch.» Bei der Beanstandung selbst macht wie so oft der Ton die Musik. «Aggressiv, polternd und unsachlich ist der schlechte Weg», sagt Andreas Möbius, «auch wenn man wirklich sauer ist, weil es vielleicht ein wichtiges Essen war oder ein Geburtstag.»

Höflich und freundlich lautet dagegen die Devise. Und klar und konkret benennen, was nicht in Ordnung ist. «"Das ist mir alles zu fad" ist zu unkonkret», sagt Möbius. Das mit der Freundlichkeit gilt natürlich auch für die bedienende Servicekraft. «Im Idealfall sollte es nicht vorkommen, dass da jemand pampig wird», meint Dehoga-Landesgeschäftsführer Geppert. «Die Dienstleistung steht im Mittelpunkt und Höflichkeit auf beiden Seiten ist das A und O.»

Pampige Bedienung mit Lächeln erdolchen

Wem die Bedienung auf eine Beschwerde hin aber doch mal komisch kommt, der sollte auch da souverän reagieren. «Am besten mit einem Lächeln erdolchen», sagt Möbius. «Aber wenn die Beschwerde nicht fruchtet, würde ich doch deutlich werden. Darüber hinaus würde ich den Vorgesetzten oder Schichtführer verlangen und mich dort namentlich über die Servicekraft beschweren.»

Ärgerlich und Grund zur Beschwerde im Restaurant ist auch, wenn das bestellte Essen zu lange auf sich warten lässt. Zwar kann die Bezahlung gekürzt werden, allerdings gibt es da keine starren Fristen. «Pauschal kann man sagen, dass Wartezeiten um die dreißig Minuten durchaus als normal hinnehmbar sind», sagt Geppert.

Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe, von dem die Verbraucherzentrale NRW berichtet, durften Restaurantbesucher für eine Verspätung von mehr als anderthalb Stunden die Rechnung um dreißig Prozent kürzen (Az. 1 S 196/92). Ob sich wegen eines Restaurantbesuchs eine Klage lohnt, ist Abwägungssache. «Eine Klage verursacht immer Kosten, die man zusätzlich übernehmen muss, wenn man das Verfahren verliert», sagt Semmler.

Kommt die Rechnung nicht? An der Theke bezahlen

War das Essen zwar da und lecker, aber die Rechnung lässt ewig auf sich warten, müssen sich Gäste auch das nicht unendlich lang gefallen lassen. Wenn die Bedienung trotz mehrmaliger deutlicher Aufforderung nicht reagiert hat, zahlt man am besten an der Theke.

Vorsicht: Gehen Sie einfach wütend weg, ohne zu zahlen, kann das als strafbare Zechprellerei gewertet werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. In so einem Fall sollten Sie Name und Anschrift am Tisch hinterlassen, damit der Wirt Ihnen die Rechnung nachträglich zusenden kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Starbucks hat den Verkauf der Mehrheit ihres Geschäfts in China an die Investmentfirma Boyu Capital bekannt gegeben. Die Transaktion erfolgt im Rahmen der Gründung eines Joint Ventures zum Betrieb der Starbucks-Filialen in der Volksrepublik. Boyu erwirbt seine Beteiligung basierend auf einem Unternehmenswert von rund vier Milliarden US-Dollar.

Yum! Brands hat offiziell eine Überprüfung strategischer Optionen für seine Pizzakette Pizza Hut eingeleitet. Mögliche Ergebnisse sind ein vollständiger Verkauf, ein Joint Venture oder die Veräußerung einer Beteiligung.

Die neue Ausgabe des Wirtshausführer Österreich sieht eine positive Entwicklung in der heimischen Wirtshausszene. Im Fokus stehen Nachhaltigkeit und innovative Konzepte junger Wirte.

Das Restaurant Sphere Tim Raue im Berliner Fernsehturm ist vom Schlemmer Atlas als „Neueröffnung des Jahres 2025“ prämiert worden. Die Auszeichnung wurde im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Schloss Fleesensee übergeben.

Nach mehrjähriger Schließung kehrt eines der bekanntesten Münchner Restaurants in die Gastronomielandschaft zurück: Der Palais Keller im Hotel Bayerischer Hof öffnet am 2. Dezember 2025 wieder seine Türen.

Das GästeHaus Klaus Erfort hat das Insolvenzverfahren beendet. Das Zwei-Sterne-Restaurant in Saarbrücken blickt nach Abschluss des Schutzschirmverfahrens mit einer stabilen wirtschaftlichen Basis und klaren Perspektive in die Zukunft.

Wenn Angela Matarrese Pasta macht, bleibt die Nudelmaschine unberührt. Seit fast 35 Jahren kocht sie in einem Restaurant in Berlin-Schöneberg. Am 10. November wird das Leben der 90-Jährigen mit einem Preis bedacht.

Die jüngsten Quartalszahlen von Starbucks zeigen eine Trendwende beim globalen Umsatz auf vergleichbarer Fläche nach fast zwei Jahren. In Nordamerika und auf den internationalen Märkten gibt es jedoch große Unterschiede.

L’Osteria hat ein neues Restaurant in München in der Welfenstraße eröffnet. Die Filiale ist im neu entstandenen Wohnquartier Welfengarten angesiedelt. General Manager Egzon Pllavci leitet den neuen Standort zusammen mit einem 34-köpfigen Team.

Die hinter den Restaurantmarken Zuma und Roka stehende Azumi Ltd. hat eine Partnerschaft mit dem in Abu Dhabi ansässigen Luxus-Gastgewerbe-Investmentunternehmen DIAFA bekannt gegeben. Mit der Finanzierung soll die nächste Phase der globalen Expansion sowie die Entwicklung neuer Marken und Konzepte vorangetrieben werden.