Gastronomie auf Campingplätzen erlaubt

| Gastronomie Gastronomie

Gastronomiebetriebe von Campinganlagen dürfen in der Corona-Krise auch dann im Außenverkauf ihre Waren anbieten, wenn die Kunden ihr Essen vor Ort verzehren. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz und veröffentlichte den Beschluss vom 24. April am Montag.

Ein Betreiber einer Campinganlage hatte sich mit einem vorläufigen Rechtsschutzantrag an das Gericht gewandt. Die Kreisverwaltung hatte ihn mit Verweis auf die Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz aufgefordert, sowohl den Platz als auch den dazu gehörenden Gastronomiebetrieb zu schließen. Die Kreisverwaltung begründete ihre Anweisung laut Gericht unter anderem damit, dass die abgeholten Speise und Getränke in der Nähe des Campingplatzes verzehrt wurden. Es seien deshalb Ansammlungen von Menschen in dem Bereich gesehen worden.

Das Gericht entschied, der Außenverkauf sei dennoch mit der Corona-Verordnung vereinbar. Vom Anbieter könne nicht verlangt werden, für einen Verzehr daheim zu sorgen. Außerdem gebe es in Rheinland-Pfalz keine Ausgangssperre, sondern eine Kontaktbeschränkung. Diese untersage das Essen in der Öffentlichkeit nicht grundsätzlich.

Keinen Erfolg beim Verwaltungsgericht hatte der Betreiber mit seinem Wunsch, die Campinganlage für Dauercamper offen zu lassen. Die Corona-Verordnung schließe den touristischen Betrieb auf Campingplätzen eindeutig aus, das gelte auch für Dauercamper mit einem anderen Erstwohnsitz, erklärte das Gericht. Denn anders als bei Ferienwohnungen könne bei Campern nicht die notwendige Abgrenzung auf der Anlage sicher gestellt werden.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomische Akademie Deutschlands hat Drei-Sterne-Koch Christian Bau auf der 78. Frankfurter Buchmesse mit der Goldenen Feder für sein Buch „Paris–Tokio“ ausgezeichnet. Im Rahmen des Wettbewerbs vergab die Jury insgesamt 61 Preise an Verlage und Autoren.

Daniel Craig hat sich einem Bericht der „Times“ zufolge am Londoner Pub „Horseshoe“ beteiligt. Mit zwei Geschäftspartnern wolle der frühere James-Bond-Darsteller das Lokal in Clerkenwell zunächst renovieren lassen.

Klaus Rader, Co-Gründer von L'Osteria, kommt auf Mallorca bei einem Autorennen ums Leben. Die Unfallursache ist unklar. Die Veranstalter sagen nach dem Unfall das Ereignis ab.

Starbucks hat laut Financial Times mit Beratern an einer möglichen Übernahme von Chipotle gearbeitet. Ob bereits ein formelles Angebot vorliegt, ist nicht bekannt; Starbucks verweist auf seinen laufenden Konzernumbau.

Burger King heißt in Australien Hungry Jack’s. Der ungewöhnliche Name geht auf ein Markenproblem aus dem Jahr 1971 zurück. Später eskalierte der Streit zwischen Burger King und seinem australischen Franchisenehmer sogar vor Gericht.

Die Stadt Mainz bleibt bei ihrem Verbot für das Oktoberfest. Daran änderte auch die Vorlage neuer Unterlagen nichts, die der Veranstalter gemeinsam mit dem Gaststättenverband Dehoga am Mittwoch eingereicht hatte.

Tim Raue und der Berliner Unternehmer Nils Hölterhoff starten das Pizza-Konzept "Spizza Pizza" für Flughäfen und Bahnhöfe. Die erste Filiale soll im Dezember am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eröffnen.

Subway führt ab 2027 ein neues Restaurant- und Markenkonzept in der EMEA-Region ein. „Blueprint“ umfasst neue Restaurantgestaltungen, Bestellwege sowie zusätzliche Angebote für Morgen, Tag und Abend.

Frédéric Prinz von Anhalt blieb mit einer Rechnung von 38.000 Euro allein am Tisch zurück. Was die Frage aufwirft: Muss man wirklich alles zahlen, wenn andere die Zeche prellen? Ein Anwalt klärt auf.

Die Nutzung des Festzeltes ist von der Stadt untersagt worden wegen fehlender Unterlagen. Nun präsentierten Veranstalter und Dehoga Papiere zu Standsicherheit und Brandschutz.