Gericht bestätigt Vergabe der Wiesn-Zelte ohne EU-Ausschreibung

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Die Vergabe der beiden großen Oktoberfestzelte Paulaner und Schottenhamel für die Wiesn 2026 war rechtmäßig. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. Gastronom Alexander Egger hatte eine gerichtliche Überprüfung beantragt, um eine europaweite Ausschreibung der Festzeltplätze zu erreichen. Der ist rechtskräftig. Der Wirt könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen. 

Streit um Vergabe der großen Oktoberfestzelte endet vor Gericht

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Stadt München die Standplätze für die großen Festzelte nach europäischem Vergaberecht ausschreiben muss. Egger hatte die Vergabe der beiden Zelte angefochten. Er war bei der Bewerbung um größere Festzeltplätze nicht zum Zuge gekommen und wollte eine Änderung des bisherigen Verfahrens erreichen (Tageskarte berichtete).

Betroffen waren das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle. In letzterer wird traditionell das erste Fass des Oktoberfestes angezapft. Der Rechtsstreit hatte die Vorbereitungen für die Wiesn 2026 zeitweise verzögert. Die beiden Zelte konnten schließlich wie geplant aufgebaut werden.

Bisheriges Vergabeverfahren der Stadt München im Fokus

Die Stadt München vergibt die Plätze für die großen Festzelte nach einem Kriterienkatalog. Zu den Bewertungskriterien zählen unter anderem die Erfahrung auf Volksfesten, die Ausstattung und die Anziehungskraft des jeweiligen Betriebs. Sieben der 14 großen Festzelte sind traditionell den großen Münchner Brauereien zugeordnet, zwei weitere Schützenvereinigungen. Um die übrigen großen Zelte sowie die 21 kleinen Zelte bewerben sich Wirte direkt bei der Stadt.

Mit seiner Entscheidung hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Vergabe der beiden Großzelte für das Oktoberfest 2026 als rechtmäßig bestätigt. Welche konkreten Auswirkungen der Beschluss auf künftige Vergaben hat, ist bislang aber noch unklar.

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(Mit Material der dpa)


 

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