Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die längere Sperrzeit für Gaststätten und Bars in Frankfurt bestätigt. Die Kasseler Richter wiesen am Freitag die Beschwerde einer GmbH ab, die eine Bar betreibt. Diese war zuvor in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gescheitert. Es liege keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Sperrstunden-Regelung vor, die es rechtfertige, dem Eilantrag der Klägerin stattzugeben, entschieden auch die VGH-Richter. (Az.: 6 B 2515/20)
Laut dem Verwaltungsgerichtshof ist dabei auch zu berücksichtigen, dass sich Bund und Länder am Donnerstag darauf verständigt hatten, ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100 000 Einwohner die bestehenden Corona-Beschränkungen zu verschärfen, unter anderem durch lokale Sperrstunden. Der Beschluss ist unanfechtbar. Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen in Frankfurt war die seit der vergangenen Woche geltende Sperrstunde um 23.00 Uhr bis Ende Oktober verlängert worden. (dpa)