Gerichtsurteil: Gastwirte müssen subjektive Online-Bewertungen dulden

| Gastronomie Gastronomie

Das Landgericht Berlin hat am 7. August 2025 in einem Beschluss (Az. 27 O 262/25 eV) klargestellt, dass Bewertungen auf Online-Plattformen für Restaurants überwiegend subjektive Rückmeldungen sind. Betreiber von Gastronomiebetrieben müssen sich daher auch unangenehme und kritische Einschätzungen gefallen lassen, wenn diese keine offensichtlichen Tatsachenbehauptungen verletzen. Die Entscheidung stellt vor allem die Bedeutung von Geschmack als persönliches Empfinden heraus: „Über Geschmack lässt sich nicht streiten“, so die Richter.

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch negative Sternebewertungen

Im dem Verfahren hatte eine Restaurantbetreiberin gegen eine von Gästen abgegebene schlechte Bewertung vorgehen wollen. Konkret hatte ein Nutzer unter anderem kommentiert, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe nicht gepasst. Die Betreiberin verlangte die Löschung dieser Bewertung, weil sie die Verbreitung als Persönlichkeitsrechtsverletzung empfand. Das Gericht wies diesen Antrag zurück: Die negative Bewertung verletze das Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht in einem bedeutenden Maße. Sternebewertungen gelten als verbreitetes Alltagsphänomen und spiegeln vorrangig persönliche Geschmacksurteile wider. Nutzern sei bewusst, dass solche Kritiken subjektiv seien und keine objektiven Tatsachenbehauptungen.

Streitwert-Schätzung mit 5.000 Euro nicht nachvollziehbar – Amtsgericht zuständig

Das Gericht stellte zudem fest, dass der von der Klägerin angesetzte Streitwert von 5.000 Euro nicht gerechtfertigt sei. Für die Festlegung des Streitwerts muss ein nachvollziehbarer wirtschaftlicher oder immaterieller Schaden dargestellt werden, was hier nicht geschehen sei. Aufgrund des geringeren Streitwerts sei folglich das Amtsgericht und nicht das Landgericht verantwortlich.

Digital Services Act (DSA) schreibt Meldewege der Plattform vor

Eine weitere wichtige Entscheidung betraf die Frage der Verantwortlichkeit der Bewertungsplattform. Das Gericht argumentierte, dass die Plattform nicht für die Nutzerbewertungen hafte, da sie keine formgerechte Kenntnis über mögliche Rechtsverletzungen erhalten habe. Nach den Regelungen des Digital Services Act (DSA) der EU müssen Nutzer das von der Plattform bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren nutzen, um eine Löschung zu erwirken. Die Betriebsleiterin hatte lediglich eine einfache, formlose Nachricht verschickt; dies reichte für eine haftungsbegründende Kenntnis nicht aus. Plattformen sind damit vor Haftung geschützt, wenn sie ein nutzerfreundliches Meldeverfahren anbieten und dieses Verfahren nicht genutzt wurde.

Juristische Einordnung und Folgen für Gastronomie und Plattformen

Das Urteil bestätigt, dass negative Bewertungen in der Gastronomie vor allem als zulässige, subjektive Meinungsäußerungen anzusehen sind. Sachliche und persönlichkeitsrechtlich relevante Eingriffe durch einzelne kritische Bewertungen sind eher die Ausnahme. Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies, dass sie negative Onlinekritiken bis zu einem gewissen Grad als Teil des Geschäftsmodells akzeptieren müssen. Eine pauschale Löschung solcher Bewertungen vor Gericht ist kaum aussichtsreich. Stattdessen sollte die sachliche Differenzierung der Kritik erfolgen sowie eine Nutzung des offiziellen Meldeprozesses der Plattform.

Für Betreiber von Bewertungsplattformen bietet die Entscheidung eine rechtliche Absicherung. Bei Einhaltung der DSA-Vorschriften und einem gut zugänglichen Meldeverfahren müssen sie für Nutzerbewertungen in der Regel nicht haften. Beschwerden über Bewertungen müssen formgerecht eingereicht werden, um eine Prüfungspflicht der Plattform auszulösen.

Handlungsempfehlungen für Unternehmer und Verbraucher

Betroffene Gastronomen sollten negative Bewertungen immer zuerst sachlich prüfen, zwischen bloßen Meinungsäußerungen und falschen Tatsachenbehauptungen unterscheiden und das Meldeverfahren der Plattform nutzen. Juristische Schritte sind erst bei klar rechtswidrigen Inhalten und nach Ausreizung des offiziellen Beschwerdewegs sinnvoll. Andererseits zeigt das Urteil, dass ehrliche, subjektive Bewertungsäußerungen rechtlich geschützt sind und als Bestandteil der Meinungsfreiheit gelten.

Für Verbraucher gilt, dass Bewertungen auf eigenen Erfahrungen beruhen sollten und sachlich sowie wahrheitsgetreu formuliert sein müssen. Unwahre oder beleidigende Inhalte können rechtlich angefochten und gelöscht werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Guide Michelin ersetzt den bisherigen Grünen Stern durch das neue weltweite Konzept „Mindful Voices“. Das Programm startet am 1. Juni 2026 in Kopenhagen und wird neben der Gastronomie auch die Hotellerie und den Weinbau umfassen.

Casualfood hat am Flughafen Stuttgart mit Goodman & Filippo das vierte Gastronomiekonzept in Betrieb genommen. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen erstmals den Zuschlag für insgesamt fünf Flächen am dortigen Flughafen erhalten.

Eine Umfrage unter Wiener Wirten zeigt, dass rund 40 Prozent der Gastronomen Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 live übertragen wollen. Zeitverschiebungen und Sperrstunden-Regelungen schränken die Übertragungen in den Lokalen jedoch ein.

Mit Bierglas in der Hand über kosmische Gammastrahlen und Malaria-Parasiten quatschen? Beim «Pint of Science»-Festival in Berlin ist das ganz normal. Was Gäste dabei sogar über Dating lernen können.

Eine Umfrage von Lightspeed zeigt: Viele Restaurantgäste wünschen sich nachhaltige Angebote, akzeptieren dafür aber nur begrenzte Preisaufschläge. Besonders gefragt sind regionale Produkte und Maßnahmen zur Müllvermeidung.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Thüringen hat an Verbraucher appelliert, beim Besuch im Restaurant oder Biergarten mit Trinkgeld nicht zu knausern. Mit Blick auf den «Welttrinkgeldtag» an diesem Donnerstag solle man nicht in den Sparmodus schalten.

Eine aktuelle Analyse zeigt deutliche regionale Preisunterschiede bei Aperol Spritz in der deutschen Gastronomie. Während der bundesweite Durchschnittspreis im Vergleich zu 2025 um knapp fünf Prozent stieg, zahlen Gäste im Norden und in Essen am meisten.

Die Jeunes Restaurateurs veranstalten eine Benefizveranstaltung auf der Terrasse über dem Kurhaus Baden-Baden. Der Erlös fließt in die JRE-Deutschland Foundation, um Projekte zur Ernährungsbildung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg zu finanzieren.

Ein US-Franchisenehmer von Pizza Hut fordert mehr als 100 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Hintergrund sind Vorwürfe gegen das KI-System Dragontail, das laut Klage zu Problemen bei Lieferzeiten und Kundenzufriedenheit geführt haben soll.

Das geplante Restaurant von Spitzenkoch Thomas Bühner im Westfield Hamburg-Überseequartier wird nicht eröffnet. Nach Angaben des Kochs zog sich ein wichtiger Investor kurzfristig aus dem Projekt zurück.