Die gastronomischen Betriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet dürfen bis Anfang Mai in ihren Außenbereichen Heizpilze einsetzen. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Damit folgte der Senat einer Forderung des Hotel- und Gaststättengewerbes, um die Folgen der Corona-Krise für die Branche abzumildern und im Winterhalbjahr möglichst viel Außengastronomie zu ermöglichen. Anschließend werden die Heizpilze in Hamburg dauerhaft verboten.
Zudem werden weiterhin keine Gebühren von den Betrieben verlangt, wenn sie zum Beispiel Tische und Stühle auf dem Gehweg und damit auf öffentlichem Grund aufbauen. Entsprechende Regelungen für Schausteller wurden ebenfalls verlängert. Gastronomen, die auf die Heizwärmer verzichten, können stattdessen einen Klimabonus erhalten.
Es bestehe weiterhin ein hohes Interesse, dass Gastronomen und Schausteller aus eigener Geschäftstätigkeit Erträge erwirtschaften können, die ihren wirtschaftlichen Fortbestand sichern, heißt es in der Mitteilung. Aus Gründen des Infektionsschutzes sollten Besucher der Gastronomie ermuntert werden, auch in der kalten Jahreszeit draußen zu essen und zu trinken. Um die Zulassung der Heizpilze hatte es innerhalb der Grünen einen Konflikt gegeben; einige Bezirke hatten anders entschieden.
«Ich bin froh, dass wir eine einheitliche Lösung für ganz Hamburg gefunden haben», sagte Bezirkssenatorin Katharina Fegebank (Grüne). Klar sei aber auch, dass nicht dauerhaft eine Krise gegen die andere ausgespielt werde. «Klimaschutz bleibt die größte Menschheitsaufgabe.» (dpa)