Königreich Deutschland erlaubt Öffnung? «Reichsbürger»-Gaststätte bleibt geschlossen

| Gastronomie Gastronomie

Wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln hatte der Landkreis Oder-Spree Anfang Dezember die Schließung einer Gaststätte in Bad Saarow verfügt, die offensichtlich von einem «Reichsbürger» betrieben wird. Der Wirt hatte das Restaurant offengehalten, obwohl das wegen des bundesweiten Teil-Lockdowns nicht erlaubt ist.

«Hier war die Durchsetzung der Regeln unseres Rechtsstaates nötig», sagte Landrat Rolf Lindemann im Dezember. Da sich der Wirt uneinsichtig zeige und gewerberechtliche Fragen zu klären seien, sei ihm auch der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken, der Lokalen im Teil-Lockdown eigentlich erlaubt ist, vorerst untersagt worden (Tageskarte berichtete).

Nun wurde die Schließung bestätigt. Der Eilantrag des Gastwirtes wurde abgelehnt. Die vom Landkreis angeordnete Schließungsverfügung vom 3. Dezember 2020 sei formell und materiell rechtmäßig, begründete das Gericht seine Entscheidung. Rechtsgrundlage sei das Infektionsschutzgesetz. Der Antragsteller habe die Gaststätte trotz des bestehenden Verbotes weiter geöffnet, Schließung und Versiegelung sei gerechtfertigt, hieß es.

Das Landkreis hatte zur Umsetzung die Versiegelung der Eingangstür angeordnet. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Auslöser des amtlichen Vorgehens war ein Bericht der «Märkischen Oderzeitung» über den Wirt. Der behauptete dort, ein «Königreich Deutschland» habe die Öffnung der Gaststätte erlaubt.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik, ihre Gesetze und ihre Behörden nicht an. Sie wehren sich teilweise gewaltsam gegen amtliche Vollstreckungen. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene. Landrat Lindemann hat nach eigenen Angaben schon seit mehreren Jahren mit «Reichsbürgern» im Landkreis zu tun. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

32 Künstler und ein Vier-Gänge-Menü aus mehreren Restaurantküchen gehören zur neuen Europa-Park Dinner-Show „The Grand Club“. Die Veranstaltung ist für ausgewählte Abende vom 21. November 2026 bis zum 21. Februar 2027 angekündigt.

Seit vergangener Woche wurde nach einem Medienbericht spekuliert, dass Starbucks eine auf mexikanische Küche spezialisierte Restaurant-Kette kaufen könnte. Doch dazu kommt es nicht.

Rund 2,5 Millionen Gäste statt 4,2 Millionen im Vorjahr: Der Cannstatter Wasen endet mit deutlich geringeren Besucherzahlen. Wie die dpa berichtet, gehe auch der Bierkonsum weiter zurück. Veranstalter und Festwirte zeigen sich dennoch zufrieden.

Schwabinger Tor Bräu hat ein Wirtshaus im Andaz-Hotel in München eröffnet. Die angeschlossene Brauerei produziert seit 2025 und beziffert ihre mögliche Jahresproduktion auf bis zu 100.000 Liter Bier.

Weißer Trüffel gilt als wertvoll – nun macht ihm auch der Klimawandel zu schaffen. Die Delikatesse könnte nach Hitze und Dürre in diesem Sommer noch teurer werden. Experten hoffen auf den Spätherbst.

Die Gastronomische Akademie Deutschlands hat Drei-Sterne-Koch Christian Bau auf der 78. Frankfurter Buchmesse mit der Goldenen Feder für sein Buch „Paris–Tokio“ ausgezeichnet. Im Rahmen des Wettbewerbs vergab die Jury insgesamt 61 Preise an Verlage und Autoren.

Daniel Craig hat sich einem Bericht der „Times“ zufolge am Londoner Pub „Horseshoe“ beteiligt. Mit zwei Geschäftspartnern wolle der frühere James-Bond-Darsteller das Lokal in Clerkenwell zunächst renovieren lassen.

Klaus Rader, Co-Gründer von L'Osteria, kommt auf Mallorca bei einem Autorennen ums Leben. Die Unfallursache ist unklar. Die Veranstalter sagen nach dem Unfall das Ereignis ab.

Starbucks hat laut Financial Times mit Beratern an einer möglichen Übernahme von Chipotle gearbeitet. Ob bereits ein formelles Angebot vorliegt, ist nicht bekannt; Starbucks verweist auf seinen laufenden Konzernumbau.

Burger King heißt in Australien Hungry Jack’s. Der ungewöhnliche Name geht auf ein Markenproblem aus dem Jahr 1971 zurück. Später eskalierte der Streit zwischen Burger King und seinem australischen Franchisenehmer sogar vor Gericht.