Millioneneinnahmen durch Steuerprüfungen in Berliner Gastronomie

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Die Berliner Finanzverwaltung hat bei Betriebsprüfungen in der Gastronomie etliche Steuersünder entdeckt. Diese müssen nun 50,4 Millionen Steuern nachzahlen, wie Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Freitag mitteilte. Er sprach von einer «außerordentlich» hohen Summe. «Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultierten 2019 rund 5,5 Millionen Euro», so Kollatz. «Umso wichtiger ist es, konsequent gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil auffälliger Gastronomiebetriebe langfristig sinkt.»

Für die Kontrolle der Gastronomiebranche steht der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung. Zu Gastronomiebetrieben zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. 2.245 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung sind bereits erfolgt. Davon wurden 1.861 bereits ausgewertet. Das Mehrergebnis beträgt rund 50,4 Millionen Euro.

Wie es weiter hieß, nahm die Finanzverwaltung im Rahmen von verstärkten Kontrollen bei 2245 Restaurants, Imbissstuben, Cafés, Eissalons und Caterern Betriebsprüfungen vor. 1861 davon seien bislang ausgewertet. In 84 Fällen seien Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

Verstärkte Finanzkontrollen gab es 2019 auch im Taxigewerbe, das schon länger im Fokus steht, sowie in der Glücksspielbranche. So nahm die Finanzverwaltung den Angaben zufolge 4100 Spielautomaten an 1150 Standorten unter die Lupe - gut 40 Prozent aller bekannten Automaten. Bei 57 Fällen gingen die Beamten als nächsten Schritt zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung über, gegen 29 Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Und: Bei etwa 480 so genannten Kassen- Nachschauen gab es nur in jedem 20. Fall keine Beanstandungen.


 

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