Die zahlreichen Freischankflächen, die wegen der Corona-Pandemie in München geschaffen wurden, dürfen auch im Herbst und Winter betrieben werden. Die Genehmigungen für die Gastronomiebetriebe der Stadt seien zunächst bis 31. März 2021 verlängert worden, teilte die SPD/Volt-Stadtratsfraktion im Anschluss an die Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses am Dienstag mit. Damit können die Wirte auch in den kalten Monaten ihre Gäste in den als «Schanigärten» bezeichneten Flächen auf Gehsteigen und Parkplätzen bewirten. Zum Beheizen sind demnach Ökostrom-Heizstrahlern erlaubt, gasbetriebene Heizpilze hingegen verboten.
«Die Schanigärten haben gezeigt, wie schön wir den öffentlichen Raum gestalten können», sagte Stadtrat Andreas Schuster (SPD). «Wir haben im Sommer bewiesen, dass München nicht umsonst den Ruf der nördlichsten Stadt Italiens hat. Deshalb verlängern wir die Schanigärten sehr gerne und können uns vorstellen, sie in den warmen Monaten unbefristet beizubehalten».
In den vergangenen Monaten sind laut Mitteilung beim Kreisverwaltungsreferat fast 1100 Anträge auf Erweiterung und Neuschaffung von Freischankflächen eingegangen - knapp 900 davon wurden genehmigt. Gebühren für die Extraflächen müssten die Wirte nicht bezahlen.
Seit Mai 2020 können die Wirte einen entsprechenden Antrag stellen. Doch auch bei der Vergrößerung der Freischankflächen gibt es Regeln: So dürfen etwa Gehwege nicht schmaler als 1,60 Meter sein, damit auch Rollstühle und Kinderwagen noch durchpassen. Zudem muss vermieden werden, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Statt einer Verbreiterung bevorzugt die Ordnungsbehörde daher eine Verlängerung der Flächen. So dürfen Wirte dann zum Beispiel auch die Flächen vor dem Nachbarhaus nutzen, solange sich dort keine Einfahrt, Geschäft oder Wohnung befindet. (dpa)