Nächtliches Verkaufsverbot für Bier in München: Kioske geben Widerstand auf

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Zwei Kioskbetreiber aus dem Münchner Univiertel haben ihre Klagen gegen das nächtliche Bierverkaufsverbot zurückgezogen. Auch für sie gelten damit künftig die Bescheide, nach denen sie ab 22 Uhr kein Bier mehr abgeben dürfen, wie die Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Das Verbot tritt damit flächendeckend am Freitag der kommenden Woche in Kraft.

Die Regelung hatte es im Viertel bereits im Sommer vergangenen Jahres gegeben, kurz darauf wurde sie jedoch zurückgenommen. Nun führt die Stadt sie wieder ein, weil es weiter Probleme mit Feiernden auf den Straßen gibt: Lärm, Glasscherben, wildes Urinieren.

«Die Situation für die Anwohnenden hat sich zuletzt leider nicht verbessert», erklärte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). Weiter hieß es: «Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es wichtig ist, in einer Großstadt Freiräume für junge Menschen zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme muss dabei immer das Grundgebot sein.»

Stadt reagiert auf Urteil

Zum Start der Freiluftsaison in diesem Jahr hatten sich alle betroffenen Betriebe nach Angaben der Stadt freiwillig dazu verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol-to-go zu verkaufen. Plakate appellierten zudem an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. Wirklich viel gebracht hatte das aber zunächst nichts.

Im Falle eines anderen Betriebs, der gegenüber Kiosken über eine erweiterte Konzession verfügt, hatte jüngst bereits das Verwaltungsgericht entschieden, dass dieser ab 22 Uhr keinerlei alkoholische Getränke zum Unterwegsverzehr verkaufen darf. Die anderen Kioske dürfen am Abend ohnehin nur Bier verkaufen, keinen anderen Alkohol.

Im Zuge des Verfahrens forderte das Gericht die Stadt auf, im Viertel einheitliche Regeln durchzusetzen. «Dem kommen wir nach», hieß es von Oberbürgermeister Krause. (dpa)


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