Ran ans Buffet: Eine neue Verordnung in Nordrhein-Westfalen macht möglich, was anderswo in Hotellerie und Gastronomie untersagt ist: Unter strengen Auflagen sind auch Buffets und Frühstücksbuffets wieder zulässig, am Tisch sind jedoch nur Tellergerichte erlaubt.
Die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO NRW), die Ende letzter Woche veröffentlicht wurde und ab sofort gilt, regelt im Detail: "Speisen werden am Tisch ausschließlich als Tellergerichte serviert; Selbstbedienungsbuffets sind nur zulässig, wenn die Gäste sich vor jeder Nutzung an bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern die Hände desinfizieren und bei der Nutzung eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Eine möglichst gute Abschirmung oder Abdeckung der Speisen (“Spuckschutz“ o.ä.) ist zusätzlich sinnvoll.“
Der temporäre Abgesang, den die Süddeutsche Zeitung gerad auf die „schönste Hotelmahlzeit“ anstimmte, bleibt in Nordrhein-Westfalen also aus.
Alle Regelungen und Verordnungen, auch für NRW, finden Leser in diesem Artikel.
Dass Nordrhein-Westfalen bei den Corona-Lockerungen großzügiger vorgeht, als andere Bundesländer ist bekannt. Wie der DEHOGA mitteilt, dürfen Kneipen auch ohne Speiseangebot öffnen. Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen und Kontaktdatenerfassung gelten natürlich auch hier. Tageskarte berichtete. Von diesem Montag an dürfen in NRW auch wieder Hotels für touristische Übernachtungen öffnen.