Kneipen dürfen in NRW ohne Speisen öffnen

| Gastronomie Gastronomie

In Nordrhein-Westfalen gibt es nun ein endgültiges Ergebnis für die Kneipen im Land. Wie der DEHOGA mitteilt, dürfen Kneipen auch ohne Speiseangebot öffnen. Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen und Kontaktdatenerfassung gelten natürlich auch hier.

"Jetzt stehen wir alle in der Pflicht und in der Verantwortung, weil die nordrhein-westfälische Lösung allen Beteiligten, also Unternehmern, Beschäftigten und Gästen, Freiräume im Rahmen der neuen Regelungen lässt. Dieser Verantwortung müssen wir gemeinsam nachkommen, damit die Gastronomie in Corona-Zeiten geöffnet bleiben kann. Gerade vor dem Hintergrund der Fernseh-Übertragungen des "1. Corona-Spieltages" in den Fußball-Bundesligen gilt besondere Aufmerksamkeit, dass alle Regeln eingehalten werden“, so Bernd Niemeier, Präsident DEHOGA Nordrhein-Westfalen.

[Die Bundesländer sind inzwischen für die Lockerungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Regionen derzeit bekannt sind – mit allen bekannten Rechtsverordnungen. Weiterlesen]

Die widersprüchlichen Aussagen der Landesregierung haben laut Verband damit eine Klarstellung durch das zuständige Gesundheitsministerium erfahren. Kneipen können öffnen, wenn:

  • das Angebot auf einen Tisch-Service beschränkt ist
  • die Tische mit Mindestabstand aufgestellt sind
  • an den Tischen nur Personen gemäß §1 II CoronaSchVO sitzen (max. aus zwei Hausständen)
  • die Daten zur Kontaktpersonennachverfolgung erhoben werden
  • das Personal eine Mund-Nase-Bedeckung trägt und das Abstandsgebot von 1,5m zwischen den Gästen vollständig eingehalten werden kann.

Negativabgrenzung

Die Negativabgrenzung habe demnach zu §10 Absatz 1 Nr. 1 zu erfolgen, der „Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen“ für unzulässig erklärt. Dabei ist vor allem bei „Bars“ nicht entscheidend, welchen Namen die Gastronomie führt, sondern welches Angebot unterbreitet wird. Anhaltspunkte für eine Zuordnung zu §10 (Schwerpunkt Freizeit- statt Speisenangebot) sind:

  • charakteristisches Angebot liegt außerhalb von Speisen und Getränken (Bsp. „Shisha-Bars“)
  • Angebot auf die Abendstunden konzentriert
  • Angebot mit weiteren Unterhaltungsaspekten kombiniert.

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat eine neue Themenseite „Küchenbetriebe“ veröffentlicht. Diese bündelt nach Angaben der BGN relevante Anforderungen und Praxishinweise für Betriebe mit Küchen und ist im Bereich „Branchenwissen“ verfügbar.

Eat Happy Group und Hana Europe verhandeln über eine Fusion mit dem Ziel, eine europäische Plattform für asiatische Fertiggerichte aufzubauen. Die Umsetzung steht unter Vorbehalt von Genehmigungen und Betriebsratsanhörungen.

Das 39. Schleswig-Holstein Gourmet Festival verzeichnete rund 2.420 Gäste und über 12.700 servierte Speisen. Neben kulinarischen Schwerpunkten durch 22 Gastköche stand ein Charity-Dinner zugunsten des Kinderschutzbundes im Mittelpunkt der Saison.

Spitzenköche mit insgesamt 26 Michelin-Sternen trafen sich Ende März in Kitzbühel zum Wettbewerb Koch-Legenden am Hahnenkamm. Neben einem Skirennen standen handwerkliche Prüfungen und der fachliche Austausch im Mittelpunkt.

Die Berliner Restaurant-Reservierungsplattform Quandoo wird ihren Betrieb einstellen. Das Unternehmen teilte auf seiner Webseite mit, die Plattform bis Ende Dezember 2026 „in einem geplanten und geordneten Prozess“ abzuwickeln.

Klüh Catering kooperiert mit der TU Dortmund und dem Universitätsklinikum Essen im Projekt Green Hospital Food. Die Initiative strebt eine klimaneutrale und gesundheitsfördernde Verpflegung im Krankenhaussektor bis 2027 an.

Eine aktuelle Bitkom-Studie belegt, dass die Mehrheit der Deutschen voreingestellte Trinkgeldoptionen an Kartenterminals ablehnt. Vor allem mangelndes Vertrauen in die Weiterleitung der Beträge und die Beeinflussung der Trinkgeldbeträge durch feste Prozentsätze sorgen für Skepsis.

Das Münchner Gastronomiekonzept „Kneipe 80“ soll nach Angaben des Unternehmens künftig auch außerhalb der Stadt umgesetzt werden. Erste neue Standorte sind in Augsburg und am Tegernsee geplant.

Bayerisches Bier ist auch in den USA sehr beliebt. Texaner müssen dafür künftig nicht mehr unbedingt über den großen Teich fliegen. Auch in einer Kleinstadt bei Dallas heißt es bald «O zapft is».

L’Osteria hat ihren ersten Standort in Halle an der Saale eröffnet. Im ehemaligen Kaufhof am Marktplatz bietet das Restaurant Platz für insgesamt 369 Gäste im Innen- und Außenbereich.