OLG: Coronabedingte Gaststättenschließung kein Grund zu Mietminderung

| Gastronomie Gastronomie

Eine coronabedingte Gaststättenschließung ist kein Grund für eine Miet- oder Pachtminderung. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung in zwei Fällen entschieden. Die Entscheidungen sind aber nicht rechtskräftig. In beiden Fällen habe der Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen, so eine Gerichtssprecherin.

Bei den Entscheidungen ging es in einem Fall um die Klage einer Frau, die in Frankfurt ein Sushi-Restaurant betrieb, das zeitweilig schließen musste. Sie war mit der Forderung, die Miete mindern zu lassen, bereits beim Landgericht gescheitert. Das Mietobjekt sei nicht mangelhaft gewesen, bestätigte auch das OLG. Beachtlich seien zudem die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Vertragsparteien. Hier seien ganz erhebliche Darlehensverpflichtungen aufseiten des Vermieters mit zu gewichten. Das Gericht entschied, eine Herabsetzung der Miete sei dem Vermieter nicht zumutbar.

Im zweiten Fall hatte eine Verpächterin ausstehende Pachtzahlungen für eine Gaststätte in Wiesbaden gefordert. Die Pächterin hatte den Vertrag gekündigt, da sie wegen des Corona-Lockdowns keine Gäste bewirten durfte. Während das Landgericht die Zahlungsklage abgewiesen hatte, hatte die Berufung der Verpächterin vor dem OLG Erfolg. Der Vertrag sei nicht durch die außerordentlichen Kündigungen der Pächterin beendet worden, entschied das Gericht. Die pandemiebedingten allgemeinen hoheitlichen Maßnahmen rechtfertigten keine außerordentliche Kündigung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer in die Tiefen der Kochkunst eindringen möchte, wird in Dresden unterirdisch fündig. Zwei Stockwerke geht es im Keller der Sächsischen Landesbibliothek - Universitäts- und Staatsbibliothek (SLUB) - abwärts, bevor sich eine kulinarische Welt der besonderen Art öffnet.

Eine Umfrage unter 142 Food-Truck-Betreibern zeigt: Die Mehrheit erzielt weniger als 40.000 Euro Jahresgewinn. Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg scheint weniger die Arbeitszeit als vielmehr das gewählte Geschäftsmodell zu sein.

Das Berliner Kuchel Eck am Ludwigkirchplatz hat wieder geöffnet. Seit Anfang Mai wird die traditionsreiche Eckkneipe von Gastronom Josef Laggner betrieben. Der Gastro-Unternehmer setzt auf die Fortführung der klassischen Eckkneipentradition.

Die Frankfurter Hospitality-Gruppe Cuisyn setzt auf die Übernahme und Weiterentwicklung bestehender Gastronomiebetriebe. Als aktuelles Beispiel nennt das Unternehmen die Integration der Wille Gastronomie Gruppe, durch die die Mitarbeiterzahl auf mehr als 500 gestiegen sei.

Die Berliner Bar Mokka Milch öffnet am 12. Juni nach einer knapp zweiwöchigen Pause erneut ihre Türen. Zuvor hatten technische Probleme und Anpassungen interner Abläufe zu einer vorübergehenden Schließung geführt.

Lorenzo Parrotta aus Ludwigshafen darf sich nun Weltmeister nennen. In Neapel holte sich der Deutsch-Italiener den Titel in der Kategorie Pizza Contemporanea (zeitgenössische Pizza). Dabei backt Parrotta Pizza nur im Nebenberuf. Eigentlich ist er Chemiearbeiter.

Das Kopenhagener Spitzenrestaurant Noma öffnet im August wieder dauerhaft seine Türen, wobei der in der Kritik stehende René Redzepi die Rolle des Kreativ-Direktors übernimmt. Die operative Verantwortung wird an ein neues Führungsteam übertragen.

Burgermeister will noch 2026 in Österreich starten. Geplant sind zunächst drei Restaurants in Wien, langfristig soll ein Netz von mindestens 20 Standorten entstehen.

Big Squadra eröffnet am 12. Juni das Restaurant Pamela am Berliner Gendarmenmarkt. Der neue Standort ist das vierte Restaurant der Gruppe in Deutschland und erweitert das bestehende Portfolio in Berlin.

Eine internationale Verbraucherumfrage im Auftrag von Lightspeed zeigt, dass Restaurantgäste persönliche Aufmerksamkeit und Freundlichkeit höher bewerten als Beratungskompetenz. In Deutschland werden Probleme zudem häufig direkt mit dem Servicepersonal besprochen.