Vier Jahre ist es nun schon her, dass eine Kölner Frau auf dem Weg in ihre Gaststätte einen echten Absturz erlebte. Da die Kneipe gerade eine Lieferung Bier erhalten hatte, stand im Eingangsbereich ein Schacht von 70 mal 100 Zentimetern offen. Leider hatte die Frau nichts davon bemerkt, stürzte hinein und brach sich die Lendenwirbelsäule. Die Kosten sowie ein Schmerzensgeld wollte sie anschließend vom Gastronomen wiederhaben. Das Gericht urteilte nun jedoch, dass die Geschädigte eine Teilschuld von 50 Prozent trage. Die Krankenhauskosten sowie das Schmerzensgeld wurden daher halbiert.










