Sperrzeiten: Heidelberger Lärmstreit geht in die nächste Runde

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Endlich Frieden in der schönen Heidelberger Altstadt: Diesen Wunsch äußerte selbst die Vorsitzende Richterin Else Kirchhof am Ende der Sitzung. Dass der Wunsch aber so schnell wohl nicht in Erfüllung gehen wird, hat das Berufungsverfahren vor dem 6. Senat des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) am Mittwoch eindrücklich gezeigt. Die Fronten sind verhärtet: Seit Jahren schon streiten sich Anwohner der Ausgehmeile im historischen Heidelberger Zentrum mit Stadt und Gastronomen. Sie fordern, dass die zahlreichen dort ansässigen Bars und Kneipen früher schließen sollen, und berufen sich dabei auf lärmbedingte Gesundheitsrisiken. Die Stadt dagegen fürchtet um ihr Bild als Studentenhochburg mit lebendigem Nachtleben.

Mehrmals waren sich die beiden Parteien schon vor Gericht begegnet. Zuletzt hatte es im Juli vergangenen Jahres ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gegeben, gegen das aber beide Parteien Berufung eingelegt hatten. Darin verpflichten die Richter die Stadt Heidelberg dazu, längere Sperrzeiten einzuführen. Demnach hätten die Kneipen an Wochentagen um Mitternacht und am Wochenende um 2.30 Uhr schließen sollen. Das hat der Gemeinderat bislang nicht umgesetzt. Stattdessen müssen die Altstadt-Wirte derzeit unter der Woche um 1.00 Uhr dichtmachen, am Wochenende darf bis 4.00 Uhr gefeiert werden.

In dem Berufungsverfahren hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof den Konflikt jetzt allerdings um eine weitere Etappe verlängert. Denn das Gericht verkündete kein Urteil, sondern kündigte eine sogenannte Beschlusszustellung an. Dabei deutete Richterin Kirchhof an, dass es sich aller Voraussicht nach um die Anordnung eines neuen Lärmgutachtens handeln wird. Während des Verfahrens hatte sie bereits Zweifel an der Aktualität des derzeit vorliegenden Gutachtens geäußert. Dieses wurde im Sommer 2016 während der Fußball-Europameisterschaft erstellt.

Mehrmals hatte Kirchhof während der Sitzung auf die Komplexität des Streits hingewiesen. So geht es zum einen um die Frage, wie weit ein Gericht überhaupt in die exekutiven Kompetenzen des Gemeinderats eingreifen soll. Das Gremium ist für die Festsetzung der Sperrzeiten zuständig. Während der VGH in einem Urteil von 2018 die damals geltenden Sperrzeiten zwar für unwirksam erklärte, aber der Stadt noch einen erheblichen Ermessensspielraum zugestand, hatten die Karlsruher Richter der Stadt feste zeitliche Vorgaben gemacht.

Zum anderen wies die Vorsitzende Richterin des VGH nun auch darauf hin, dass der nächtliche Lärm in der Altstadt womöglich nur zu einem Teil mit der Gastronomie zusammenhänge. «Es besteht die Gefahr, dass man mit längeren Sperrzeiten nur einen Störer von vielen beseitigt», sagte Kirchhof zu den Klägern.

Angesichts der verhärteten Interessenlage und der jahrelangen Auseinandersetzung hatte das Gericht den Parteien deshalb zuerst ein gerichtliches Mediationsverfahren vorgeschlagen. Während sich die Vertreter der Stadt offen für einen solchen Weg zeigten, äußerte sich die Klägerseite skeptisch. Bedingung sei, dass die Stadt während der Mediation die Sperrzeiten aus dem Karlsruher Urteil bereits vorläufig umsetze – dies wiederum lehnten die Beklagten ab. Klägeranwalt Werner Finger begründete die Bedingung damit, dass die Stadt durch Missachtung der bisherigen Urteile das Vertrauen seiner Mandanten verspielt habe. «Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass wir diesen Weg noch gehen, wenn die Werte des neuen Lärmgutachtens vorliegen», sagte Finger.

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