Die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest ist jetzt auch ein Fall für die Justiz. Das Verwaltungsgericht München bestätigte einen entsprechenden Eilantrag des Gastronoms Alexander Egger, der sich damit gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt «Schützenlisl» auf der Oidn Wiesn wendet (Tageskarte berichtete). Der Antrag sei am Dienstag eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» berichtet.
Vergabekammer verhandelt am Dienstag
Auch gegen die Festzeltvergabe auf dem großen Oktoberfest hat sich Egger gewandt – mit einem Antrag auf Nachprüfung durch die Regierung von Oberbayern. Deren Vergabekammer Südbayern werde sich am 19. Mai in einer mündlichen Verhandlung damit beschäftigen, bestätigte ein Behördensprecher Informationen der «Süddeutschen Zeitung». Der Termin sei aber nicht öffentlich. Die Vergabekammer ist zuständig, wenn Betroffene die Vergabe öffentlicher Aufträge überprüfen lassen wollen.
Vergabesystem auf Prüfstand?
Egger hat bisher ein kleines Wiesn-Zelt betrieben. Medien zufolge ging er bei der Bewerbung um ein großes Zelt leer aus und will nun das gesamte Vergabesystem auf den Prüfstand bringen. Er will erreichen, dass sich die Stadt bei der Zuteilung von vorerst zwei von ihm benannten Festzelten – dem Anzapfzelt Schottenhamel und dem Paulaner-Festzelt – nach europäischem Vergaberecht richten muss. Das würde eine EU-weite Ausschreibung der Plätze bedeuten.
Egger hatte sich für die ebenfalls traditionsreiche Bräurosl und das Paulaner-Zelt beworben, bekommt aber den Medien zufolge nur wieder seine angestammte Münchner Stubn. Beide Zelte sind Brauerei-Zelte, hier haben die Brauereien das Vorschlagsrecht für den Wirt.











