Unionsmarke „Malle“ gelöscht: Keine Abmahnung mehr für "Malle-Partys"

| Gastronomie Gastronomie

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte bereits im Jahr 2020 entschieden, dass die Marke „Malle“ zu löschen ist. Das Amt befand, dass die Marke als umgangssprachliche Bezeichnung der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca die geographische Herkunft der von ihr geschützten Waren und Unterhaltungsdienstleistungen beschreibt und daher nicht schutzfähig ist. Nachdem sämtliche Rechtmittel des Markeninhabers erfolglos blieben, hat der EuGH im Juni das weitere Rechtsmittel des Markeninhabers nicht zugelassen. Die Marke „Malle“ wurde daher am 14. Juli 2022 gelöscht.

Der Hintergrund: Am 29. April 2002 meldete der Markeninhaber „Malle“ als Unionsmarke an. Die Marke wurde antragsgemäß unter anderem für Party-Organisation, Party-Durchführung und den Betrieb einer Diskothek in das europäische Markenregister eingetragen und genoss unionsweiten Schutz.

Aufgrund seiner Marke ließ der Markeninhaber in der Folgezeit eine Vielzahl von Discothekenbetreibern wegen der Veranstaltung und Bewerbung von "Malle" Partys abmahnen und ging auch im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Partyveranstalter vor.

Infolge eines im Jahr 2019 von einem Unternehmen eingereichten Löschungsantrags erklärte das Europäische Markenamt (EUIPO) die Marke „Malle“ im März 2020 für nichtig. Es befand, dass die Marke "Malle" als umgangssprachliche Bezeichnung der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca die geographische Herkunft der von ihr geschützten Waren und Unterhaltungsdienstleistungen beschreibt und daher nicht schutzfähig ist. Die daraufhin vom Markeninhaber eingereichte Beschwerde beim Amt blieb erfolglos. Entsprechendes gilt für die von ihm im Anschluss eingereichte Klage, die das Europäische Gericht im Dezember letzten Jahres abwies. Das eingereichte Rechtmittel gegen die Entscheidung des europäischen Gerichts hat der EuGH nicht zugelassen. Die Marke „Malle“ wurde daher am 14. Juli 2022 gelöscht.

Seinerzeit hatten sich zahlreiche Mitglieder an den BDT gewandt, der mit Hilfe einer Anwaltskanzlei seine Mitglieder im Zusammenhang mit den Abmahnungen und den einstweiligen Verfügungsverfahren unterstützt und beraten hat. Des Weiteren konnte auch in einem Musterverfahren erreicht werden, dass der Gegner in der mündlichen Verhandlung seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgezogen hat und diese dadurch „aufgehoben“ wird.

BDT Präsident Knut Walsleben begrüßt die Entscheidung und gratuliert dem Kläger: „Die Entscheidung schafft endlich Klarheit. Dieses Urteil zeigt, dass das willkürliche Schützen von Namen auf Dauer keinen Bestand hat. Die Branche ist froh darüber, endlich wieder Partys veranstalten zu dürfen, die Bezug auf das beliebte Ferienziel vieler Deutschen nehmen."


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stadt Mainz bleibt bei ihrem Verbot für das Oktoberfest. Daran änderte auch die Vorlage neuer Unterlagen nichts, die der Veranstalter gemeinsam mit dem Gaststättenverband Dehoga am Mittwoch eingereicht hatte.

Tim Raue und der Berliner Unternehmer Nils Hölterhoff starten das Pizza-Konzept "Spizza Pizza" für Flughäfen und Bahnhöfe. Die erste Filiale soll im Dezember am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eröffnen.

Subway führt ab 2027 ein neues Restaurant- und Markenkonzept in der EMEA-Region ein. „Blueprint“ umfasst neue Restaurantgestaltungen, Bestellwege sowie zusätzliche Angebote für Morgen, Tag und Abend.

Frédéric Prinz von Anhalt blieb mit einer Rechnung von 38.000 Euro allein am Tisch zurück. Was die Frage aufwirft: Muss man wirklich alles zahlen, wenn andere die Zeche prellen? Ein Anwalt klärt auf.

Die Nutzung des Festzeltes ist von der Stadt untersagt worden wegen fehlender Unterlagen. Nun präsentierten Veranstalter und Dehoga Papiere zu Standsicherheit und Brandschutz.

Das Landesumweltamt NRW hat Geruchsmessungen an Holzkohlegrillanlagen in der Gastronomie beauftragt. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Emissionen gewerblicher Grills und die Wirksamkeit von Abgasreinigungssystemen.

 

Sechs Köche treten am 16. November in München im Finale von „Koch des Jahres“ an. In fünf Stunden müssen sie ein Drei-Gänge-Menü zubereiten, das anschließend von einer zwölfköpfigen Jury bewertet wird.

Das Posthotel Alexander Herrmann in Wirsberg verändert seine Gastronomie. Im Mittelpunkt stehen das auf 172 Abende begrenzte AURA unchained 172 und die Umwandlung des Bistros „oma & enkel“ in ein fränkisches Wirtshaus.

Laut YouGov ist der Anteil der Alkoholtrinker in Deutschland innerhalb von zehn Jahren von 78 auf 68 Prozent gesunken. Der Barmanager der Hamburger Skyline Bar 20up berichtet zugleich von steigender Nachfrage nach alkoholfreien Cocktails – ihr Anteil am Cocktailverkauf liege bei rund 30 Prozent.

Uber hat den Kauf der US-Cateringplattform ezCater für 2,3 Milliarden US-Dollar vereinbart. Mit der geplanten Übernahme soll Catering in das Angebot von Uber Eats eingebunden werden; der Abschluss steht noch unter Vorbehalt.