Eine Gaststätte darf von der Stadt nicht geschlossen werden, nur weil der Betreiber kein Deutsch spricht, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Laut Gericht sei es zunächst ausreichend, das Lebensmittelrecht zu kennen. Es kann jedoch verlangt werden, dass während der Öffnungszeiten stets deutschsprachiges Personal anwesend ist. Auslöser des Prozesses war eine Vietnamesin in Bad Dürkheim, deren Gaststätte von der Stadt geschlossen worden war.










