Veranstalter und Dehoga hoffen noch auf Mainzer Oktoberfest

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Der Veranstalter des Mainzer Oktoberfests hat gemeinsam mit dem Gaststättenverband Dehoga Unterlagen von Sachverständigen zum Festzelt vorgelegt und will damit noch einen Start der Veranstaltung erreichen. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass das Zelt in Sachen Standsicherheit und Brandschutz alle Anforderungen erfülle, sagte Dehoga-Präsident Gereon Haumann. Man sei offen für Gespräche mit der Stadt. 

Eigentlich sollte das Oktoberfest auf dem Messegelände im Mainzer Stadtteil Hechtsheim an diesem Donnerstag (8. Oktober) losgehen. Die Stadt hatte jedoch die Nutzung des Festzeltes wegen fehlender Unterlagen untersagt. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte einen Eilantrag gegen diese Entscheidung ab.

Juristische Detailfrage 

Eine zentrale Frage in der Angelegenheit ist, ob das Zelt ein «fliegender Bau» ist, also ein Bau, der für eine Veranstaltung auf- und wieder abgebaut wird. Für solche Bauten gelten weniger strenge Anforderungen, es braucht keinen Bauantrag. Die Stadt sieht in dem Zelt eine Versammlungsstätte, die seit vielen Jahren besteht, also eine dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage. Dafür nötige Anträge und Nachweise hätten nicht vorgelegen, heißt es von der Kommune. 

Der Veranstalter und der Dehoga erklären das damit, dass zunächst geplant gewesen sei, diesmal anders als in Vorjahren das Zelt eines Dritten aufzustellen. Der habe dann abgesagt. Daraufhin entschied sich der Veranstalter doch für das eigene Zelt, Haumann zufolge in etwas kleinerer Variante und anderer Form. 

Der Dehoga-Präsident sagte, denkbar sei etwa, sich nach diesem Wochenende mit der Stadt zusammensetzen und gegebenenfalls das Fest später anfangen und enden zu lassen. Am Dienstagabend hatte die Stadt Mainz mitgeteilt, es bestehe kein Grund für eine erneute Bewertung der Sach- und Rechtslage. Die Nutzung des vorgesehenen Festzeltes bleibe untersagt. (dpa)


 

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