Verzehrgutscheine im Festzelt: Was Gastronomen beachten müssen

| Gastronomie Gastronomie

Verzehrgutscheine im Festzelt: Was Gastronomen beachten müssen

Wenn im Frühjahr die Festzelt-Saison beginnt, zieht es wieder mehr Menschen an die Biertische. Für einen Platz in einem der beliebten Festzelte benötigt es aber häufig eine Reservierung - und die geht meist mit dem Kauf sogenannter Verzehrgutscheine einher, die für Speisen und Getränke eingelöst werden können. Was Gastronomen beachten müssen.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist auf rechtliche Besonderheiten rund um die Verzehrgutscheine hin:

1. Bedienungsgeld-Regelungen müssen klar und transparent sein

Ist das sogenannte Bedienungsgeld, das der Gastronom bei jeder Bestellung in Rechnung stellt und als Teil seiner Personalkostendeckung nutzt, schon im Verzehrgutschein enthalten oder nicht? Beides ist möglich, so die Verbraucherschützer. Wichtig ist nur, dass Besucherinnen und Besucher vor der Buchung wissen, ob der Posten einkalkuliert ist oder nicht. Fällt die Rechnung überraschend teurer aus, können sich Betroffene dagegen wehren.

2. Einschränkungen bei der Gutschein-Einlösung sind zulässig

Sind manche Gutscheine explizit nur für Speisen, andere ausschließlich für die Einlösung gegen Getränke vorgesehen? Oder beziehen sie sich auf ein spezielles Angebot und können nur an bestimmten Angebotstagen eingelöst werden? Dann ist an solchen Einschränkungen ebenfalls nichts auszusetzen.

3. Nicht eingelöste Gutscheine müssen nicht ausbezahlt werden

Werden Verzehrgutscheine nicht oder nicht vollständig eingelöst, wird der restliche Betrag in der Regel nicht ausbezahlt. Die Rückgabe von Wechselgeld fällt also aus, auch für Trinkgeld kann der überschüssige Betrag nicht genutzt werden. «Wie beim Bedienungsgeld gilt: Anbieter müssen vorher darauf hinweisen», sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Genaue Vorgaben dazu, wie diese Information aussehen muss, gibt es aber nicht. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Taco Bell konkretisiert den Zeitplan für seinen Deutschlandstart. Das erste öffentlich zugängliche Restaurant der US-Kette soll Ende September in Köln eröffnen. Betreiberin ist die Feel Better Holding.

Klüh Catering verantwortet ab sofort den gesamten gastronomischen Betrieb am EUREF-Campus Berlin und integriert dabei vier verschiedene gastronomische Konzepte sowie digitale und nachhaltige Prozesse.

Die Köche-Jugendnationalmannschaft hat in Berlin ihr Wettbewerbsmenü unter realistischen Bedingungen präsentiert. Rund 70 geladene Gäste verfolgten die Generalprobe auf dem Gelände der Julius-Leber-Kaserne.

Seit dem 1. September ist ein Cheeseburger der Kette Hans im Glück auf ausgewählten Kontinentalstrecken der Lufthansa verfügbar. Das Angebot richtet sich an Fluggäste in der Economy Class und muss vorbestellt werden.

Zu schwere Blumenkübel, unerlaubter Witterungsschutz und zahlreiche Bescheide: Frankfurter Gastronomen kritisieren die Regeln für ihre Außenflächen. Die Initiative Gastronomie Frankfurt fordert von der künftigen Stadtregierung klare Vorgaben und bessere Bedingungen für eine ganzjährige Außengastronomie.

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat nach einer Branchenuntersuchung Ermittlungen wegen des Verdachts des Marktmachtmissbrauchs bei Online-Lieferplattformen eingeleitet. Welche Plattform oder welche Plattformen Gegenstand der Ermittlungen sind, nennt die Behörde nicht.

Ein Streit um den Alkoholausschank in einer Gießener Vereinsgaststätte beschäftigt die Justiz. Die Pächter wollen aus Konzeptgründen kein Bier und andere alkoholische Getränke servieren, der Tennisclub hat ihnen deshalb fristlos gekündigt. Nun soll ein Güterichter helfen. Grundsätzliche Fragen stellen sich: Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf Alkohol?

Schauspielerin Gwyneth Paltrow hat mit ihrer Marke Goop Kitchen ihr erstes Restaurant mit Sitzplätzen eröffnet. Der neue Standort befindet sich im kalifornischen Del Mar bei San Diego. Damit bricht das Unternehmen erstmals mit der bisherigen Ausrichtung als reiner Lieferbetrieb. 

The Flower Bar übernimmt ab September eine Fläche von LAP am Hamburger Schulterblatt und startet dort ein gemeinsames Store-Konzept mit Açaí, Blumen, Kaffee und Matcha. Bewährt es sich, sind ähnliche Kooperationen auch in anderen Städten denkbar.

Am 7. September eröffnet im Palais Coburg in Wien das neue Restaurant Prunkräume. Das gastronomische Angebot in den historischen Salons des ersten Stocks reicht vom täglichen Brunch bis hin zum Dinner.