Ein Neusser Gastwirt hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen seiner Versicherung für Umsatz-Ausfälle wegen der Corona-Krise. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden und die entsprechende Klage abgewiesen. Der Grund: Die Versicherung deckt laut Gericht nur Krankheiten ab, die es im Jahr 2000 schon gab.
Der Betreiber eines griechischen Restaurants in Neuss hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und ab dem 23. März für 30 Tage Zwangsschließung im ersten Lockdown 24.000 Euro Verdienstausfall gefordert. Zu Unrecht, urteilte der Richter. Die Versicherung decke laut Vertrag nur Folgen aus Krankheiten ab, die schon 2000 im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Die Krankheit Covid-19 habe es damals noch nicht gegeben. Also bestehe in seinem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.
In einem anderen Fall hatte Deutschland größter Versicherungskonzern eine Woche vor der geplanten Urteilsverkündung einen Vergleich mit dem Wirt des Münchner Restaurants «Guido al Duomo» geschlossen. Über die Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart, wie die Allianz mitteilte. Zuerst hatte die «Wirtschaftswoche» darüber berichtet.
Der Wirt hatte im Prozess 160.000 Euro von der Allianz für die behördliche Schließung seines Restaurants während des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr gefordert. Die Allianz lehnt Zahlungen ab, da das Unternehmen keinen Versicherungsfall sieht.
Die strittigen Versicherungsverträge gelten ausdrücklich für Betriebsschließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Das Coronavirus ist zwar nicht in der Liste der von der Allianz aufgeführten Krankheiten und Erreger enthalten, für die der Versicherungsschutz gilt. Doch ausdrücklich ausgeschlossen hatte die Allianz auf der anderen Seite nur Zahlungen bei Betriebsschließungen wegen Prionenerkrankungen - das betrifft den Rinderwahn BSE und verwandte Erreger. Das Münchner Landgericht hatte diese Versicherungsbedingungen mehrfach als intransparent kritisiert und den klagenden Wirten daher gute Erfolgschancen in Aussicht gestellt.
Zuvor hatte die Allianz sich in einem ähnlichen Fall außergerichtlich mit dem Wirt des bekannten Münchner Wirtshauses am Nockherberg geeinigt (Tageskarte berichtete), aus dem vor der Pandemie das alljährliche Politiker-Derblecken vom Bayerischen Rundfunk übertragen wurde.
Vor anderen Gerichten hat laut Unternehmen hingegen die Allianz gewonnen. «Alle zwölf bisherigen, die Allianz betreffenden Urteile, bestätigen unsere Rechtsauffassung, dass Betriebsschließungen durch/mit COVID-19 in unseren Verträgen nicht versichert sind.», erklärte ein Sprecher des Konzerns. Bundesweit haben Wirte mehrere hundert Klagen gegen mehrere Versicherer eingereicht. (dpa)