Wie Städte in Rheinland-Pfalz der Gastronomie helfen wollen

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Mit bangem Blick schauen Gastwirte, Restaurantbesitzer und Café-Betreiber in Rheinland-Pfalz dem ersten Corona-Herbst und -Winter entgegen. In den vergangenen Monaten haben sie ihre Gäste bei schönem Wetter oft in Biergärten, Innenhöfen oder an Tischen und Bänken auf Bürgersteigen bewirten können. Doch was passiert, wenn es demnächst wieder ungemütlicher draußen wird? Bleiben die Gäste weg, weil sie aus Sorgen vor einer Ansteckung nicht in die Innenräume wollen?

Die von der Corona-Krise angeschlagene Gastronomie kann jedenfalls auf Hilfe hoffen. In vielen Städten von Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz bis Pirmasens im Süden gibt es Überlegungen, wie man den Kneipen, Restaurants und Bistros helfen kann, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur gab. Immer wieder wird dabei die Möglichkeit genannt, Heizpilze oder Heizstrahler zur Unterstützung der Außengastronomie aufzustellen. Die gelten zwar als bedenklich in Sachen Klimaschutz, erscheinen aber vielen als Chance, Gäste auch bei ungemütlichen Temperaturen vor die Tür zu locken und damit der Gastronomie durch die Krise zu helfen. Und auch sonst sind viele Rathäuser bemüht, den Gastwirten zu helfen und dabei auf allzu viel Bürokratie zu verzichten.

In der Landeshauptstadt MAINZ sind Heizpilze und -strahler erlaubt. Der Außengastronomie wurden bereits im Zuge der Corona-Pandemie «die maximal möglichen Flächen» zur Verfügung gestellt, wie die Stadt mitteilte. In 120 Fällen wurden die sogenannte Sondernutzungsflächen ergänzt. Außerdem wurden den Gastronomen die Sondernutzungsgebühren für die Außenflächen im öffentlichen Raum erlassen. Auf diesen Flächen könnten Wirte eventuell auch - in enger Abstimmung mit den Fachdienststellen - Seitenwände oder Windfänge aufstellen, damit es ihre Gäste im Freien im Herbst und Winter etwas gemütlicher haben, sagte ein Sprecher.

Die Altstadtwirte haben sich den Angaben zufolge in einer Initiative mit zahlreichen Vorschlägen wie Zeltaufbauten im Außenbereich an die Stadt gewendet. Es gebe bereits erste Abstimmungen zwischen Rechts- und Ordnungsamt mit Teilen der Gastronomen. «Vieles erscheint denkbar auf der Basis der bereits getroffenen und noch gültigen Sonderregelungen», sagte er Sprecher. Aber dies müsse im Detail abgestimmt werden, beispielsweise was Fluchtwege, Brandschutz und Lärmfragen betreffe. «Der Stadt Mainz ist sich vor dem Corona-Hintergrund aber der angespannten Situation der gastronomischen Landschaft sehr bewusst», betonte er.

In KAISERSLAUTERN steht die Stadtverwaltung Wärmestrahlern nach eigener Aussage zwar aus Klimaschutzgründen grundsätzlich kritisch gegenüber. «Manche Städte verbieten Heizpilze über das Ortsrecht. In Kaiserslautern gibt es bisher keine solche Regelung, weshalb es hier auch keine Auflagen oder Ähnliches seitens der Stadt für die Gastronomiebetriebe gibt», teilte eine Sprecherin mit. Ob den Wirten mehr Fläche zur Verfügung gestellt werde, damit sie beispielsweise Seitenwände aufbauen können, werde noch geprüft. «Wir befinden uns auch im informellen Austausch mit anderen Städten», hieß es. Bislang seien auch erst zwei Anfragen aus der Gastronomie für eine Flächenerweiterung in den kommenden Monaten im Rathaus eingegangen.

Auch in TRIER überlegen sich die Verantwortlichen, wie sie den Gastwirten helfen können. Etwas komplizierter als andernorts ist in der Moselstadt der Umgang mit Heizpilzen. Sie sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt nicht ausdrücklich verboten, aber auch nicht erlaubt, wie ein Sprecher der Stadtverwaltung erklärt. «Das heißt: Auf öffentlichen Flächen, die von Gastronomie genutzt werden, dürfen sie nach derzeitiger Rechtslage nicht stehen. Im privaten Gelände eines Biergartens oder auf einer zu einem Betrieb gehörenden Terrassenfläche dürfen sie dagegen auch heute schon genutzt werden.»

Der Ordnungsdezernent will den Angaben zufolge in der Stadtratssitzung vom 6. Oktober einen Antrag einbringen, ob Zelte, Windfange und Infrarot-Heizstrahler - keine Heizpilze - in diesem Winter erlaubt werden. «Das wird aber beispielsweise wegen Brandschutzfragen nicht ohne eine Genehmigung möglich sein», stellte der Sprecher klar. Die Stadt habe der Gastronomie zunächst die Sondernutzungsgebühren für Flächen der Außengastronomie gestundet und später für dieses Jahr komplett erlassen. «Außerdem wurde den Betrieben erlaubt, ihre Sondernutzungsflächen unbürokratisch zu erweitern - sofern das mit dem Brandschutz vereinbar und mit Nachbarbetrieben ohne Probleme machbar war», erklärte der Sprecher. «Zahlreiche Gastronomiebetriebe in der Innenstadt haben davon Gebrauch gemacht und ihre Gastro-Flächen im Außenbereich erweitert.»

In den zwei verbleibenden rheinland-pfälzischen Großstädten KOBLENZ und LUDWIGSHAFEN halten sich die jeweiligen Verwaltungen noch bedeckt. In KOBLENZ laufen nach Angaben eines Sprechers die entsprechenden internen Abstimmungen noch, so dass derzeit keine konkreten Auskünfte gegeben werden könnten. In LUDWIGSHAFEN hieß es lediglich, dass Heizpilze zwar «für das Klima nicht förderlich», in der Stadt aber auch nicht genehmigungsbedürftig seien.

In NEUWIED sind Heizpilze und Heizstrahler nicht verboten. Es habe zwar vor einigen Jahren einen Antrag der Linken im Stadtrat gegeben, der jedoch abgelehnt worden sei, teilte ein Stadtsprecher mit. Und auch sonst zeigt die Stadtverwaltung Verständnis für die Nöte der Wirte. «Wir haben der Gastronomie bereits deutlich mehr Fläche für die Außengastronomie zur Verfügung gestellt und zusätzlich die Pachten für die Außenflächen ausgesetzt», sagte der Sprecher. «In dem Zusammenhang können auch mobile Windfänge oder Ähnliches aufgestellt werden, sofern die Verkehrssicherheit gegeben ist.»

Ähnlich ist die Situation auf der anderen Rheinseite in ANDERNACH. Auch dort dürfen Heizpilze die Gäste in der dunklen Jahreszeit wärmen. Außerdem habe die Stadt den Gastronomen zunächst einmal in diesem Jahr die sogenannte Sondernutzungsgebühr erlassen, sie müssen also für die Nutzung der Flächen vor dem Betrieb - beispielsweise für die Außenbestuhlung - keine Gebühren zahlen. Zudem dürften die Wirte dürfen mehr Fläche für ihren Außenbereich als zu normalen Zeiten nutzen - ebenfalls kostenlos.

Auch in INGELHEIM gibt kein Verbot von Heizpilzen und Heizstrahlern. Im Gespräch der Stadtverwaltung mit den Gastronomen werde derzeit darüber nachgedacht, wie die Außengastronomie auch über den Winter zu ermöglichen sei, teilte eine Sprecherin mit. «Gemeinsam mit Schaustellern und anderen Anbietern überlegen wir, einen «Weihnachtsspaziergang» zu etablieren, der, verteilt über die Innenstadt, weihnachtliche Angebote während der Adventszeit vorhält», berichtete die Sprecherin. «Die Stadt Ingelheim möchte damit sowohl die Schaustellerbranche als auch unseren Einzelhandel unterstützen».

Das Heizen aus der Gasflasche ist auch den Wirten und Restaurantbesitzer in BAD KREUZNACH erlaubt. «Dort, wo es machbar war, haben wir der Gastronomie erlaubt, die Außenflächen auszudehnen, um die Sicherheitsabstände einhalten zu können», teilte eine Sprecherin der Stadt mit. Für diese erweiterte Flächennutzung müssten die Gastronomen keine zusätzlichen Gebühren zahlen, da der Stadtrat für dieses Jahr auf die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren verzichtet habe. Und auch in den nächsten Monaten will die Stadt weiter flexibel auf die Wünsche nach der Sondernutzungen von Außenflächen reagieren. «Die Gastwirte müssen nur kurz per E-Mail anfragen. Dann gibt es unbürokratisch die Verlängerung der gebührenfreien Sondernutzung», sagte die Sprecherin.

In IDAR-OBERSTEIN wurden bisher nach Auskunft der Stadtverwaltung keine Regelungen zur Nutzung beziehungsweise zu einem Verbot von Heizpilzen oder Heizstrahlern in der Außengastronomie getroffen. Nach der Wiedereröffnung der Gaststätten habe die Stadt sehr flexibel auf Anfragen von Gastwirten zur Nutzung zusätzlicher Flächen für die Außengastronomie zur Einhaltung der notwendigen Abstandsregeln reagiert und - soweit möglich - diese auch genehmigt, sagte ein Sprecher. Anfragen für weitere Flächen zur Installation von Zelten lägen derzeit nicht vor. Und auch hier kommt man den Gastwirten finanziell entgegen: Der Stadtrat hat den Angaben zufolge bereits im Mai beschlossen, für die Nutzung der Außenbestuhlung in diesem Jahr nur eine Mindestgebühr (Reduzierung von 6,40 auf 3 Euro monatlich pro Quadratmeter beanspruchter Fläche) nach der Sondernutzungssatzung festzusetzen.

Heizpilze und -strahler sind in PIRMASENS grundsätzlich erlaubt. «Jedoch behalten wir uns vor, deren Verwendung bei unsachgemäßer Benutzung im Einzelfall zu verbieten», betonte eine Sprecherin der Stadt. Wegen der Corona-Krise habe der Stadtrat Erleichterungen für Gastronomen beschlossen, unter anderem was die Außenbestuhlung und die Nutzung von öffentlichen Flächen angehe. Im Sommer hätten insgesamt fünf Gastronomen neue Außenfläche in Anspruch genommen, davon hätten zwei ihre Außenfläche damit erweitert. Darüber hinaus habe bislang noch kein Gastwirt eine Erweiterung beantragt. Solche Anträge würden je auf den Einzelfall bezogen geprüft. «Grundsätzlich stehen wir einer zusätzlichen Erweiterung offen gegenüber. In diesem Zusammenhang muss aber immer der Nachbarschutz gewahrt bleiben.» (dpa)


 

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