Wiesn: Neue Regeln zu Messern und E-Scootern

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Das Sicherheitskonzept für das Oktoberfest steht. Mit einer Ausweitung des Messerverbots vom unmittelbaren Festgelände auf das Umfeld der Theresienwiese wurden die bewährten Maßnahmen nachgeschärft, wie Polizei-Vizepräsident Christian Huber bei einer gemeinsamen Pressekonferenz des Polizeipräsidiums und des Kreisverwaltungsreferats der Stadt München sagte. Jenseits der erweiterten Verbotszone für Waffen und gefährliche Gegenstände bleibt es aber im Großen und Ganzen bei den bisherigen Verboten und Vorschriften.

So wird es wie im vergangenen Jahr nicht nur Einlasskontrollen zum umzäunten Festgelände, sondern auch beschränkte Taschengrößen und ein Verbot von Drohnen und anderen Flugobjekten rund um die Wiesn geben. «Der Konsum von Cannabis ist auf dem kompletten Festivalgelände untersagt und wird auch nicht toleriert», führte Huber zudem auf.

Keine konkreten Hinweise auf Anschlagspläne

«Wir gewährleisten mit unseren Einsatzmaßnahmen eine sehr hohe Sicherheit», betonte der Polizei-Vizepräsident. Eine hundertprozentige Sicherheit gebe es aber nicht; die Fachleute gehen angesichts der Bedeutung und Bekanntheit des weltweit größten Volksfestes von einer hohen abstrakten Gefährdungslage aus. «Es gibt allerdings keine konkreten Hinweise, dass Anschlagsszenarien oder was auch immer im Raum stehen», unterstrich Huber.

Ein besonderes Augenmerk haben die Einsatzkräfte dieses Jahr auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. «Jede Belästigung und jede Tätlichkeit in diesem Bereich ist eine zu viel!», betonte Huber. Auch das zunehmend häufiger vorkommende Fotografieren unter den Dirndlrock («Upskirting») werde ganz klar verfolgt und könne mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Damit Betroffene von Belästigung und Gewalt auch Hilfe rufen können, wird es in den Festzelten heuer erstmals Ladestellen für Handys mit leeren Akkus geben.

Neue Regelung für E-Scooter

Neu ist in diesem Jahr auch die Regelung für E-Scooter, die rund um die Wiesn nach 17.00 Uhr nicht mehr abgestellt und ausgeliehen werden dürfen. Hintergrund sind zahlreiche – unzulässige – Fahrten betrunkener Festgäste in den vergangenen Jahren, die teils in schweren Verletzungen geendet haben. (dpa)


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