Wiesn-Reservierung: Gericht verbietet teuren Weiterverkauf

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Einmal mehr hat sich ein Gericht mit den Graumarkttickets auf dem Oktoberfest befasst - und einmal mehr bekam eine Wirtsfamilie recht. Der Wiesnchef und Münchner Wirtschaftsreferent Christian Scharpf (SPD) begrüßte das entsprechende Urteil des Landgerichts München I. Dieses hatte einer Eventagentur verboten, Tischreservierungen für das Festzelt Ochsenbraterei zu einem hohen Preis weiterzuverkaufen. 

«Derartige Geschäftspraktiken schaden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes», erklärte Scharpf. «Deswegen gehen wir gemeinsam mit den Wiesnwirten gegen diese Praktiken vor.» 

In dem Fall vor dem Landgericht München I hatte nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» ein Testkäufer der Wirtsfamilie Haberl im Jahr 2024 für sechs Plätze an einem Zehnertisch 1729 Euro bezahlt, inklusive Verzehrgutscheinen. Aufgrund der Reservierungsbedingungen wäre er unter Umständen sogar Gefahr gelaufen, des Zeltes verwiesen zu werden. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ochsenbraterei dürften Reservierungen nicht zu überhöhten Preisen oder mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft werden, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. 

«Kein Platz für Wucher-Preise»

«Auf der Wiesn ist kein Platz für Wucher-Preise», sagte Scharpf. Er unterstütze die Wirte darin, alle abzumahnen, die Wiesntische zu Preisen von zum Teil mehreren Tausend Euro weiterveräußerten - wie es die Ochsenbraterei vorbildlich getan habe. 

Seit Jahren wehren sich die Oktoberfest-Wirte gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen. Online-Portale bieten diese oft für ein Vielfaches der Preise an, die bei direkter Reservierung beim Wirt für Verzehrgutscheine fällig sind. 

Trotz des Urteils weiter Plätze für vier bis fünfstellige Beträge 

Trotzdem werden für die diesjährige Wiesn wieder Tische auf Online-Portalen zu einem Vielfaches des Preises angeboten der beim Wirt für Verzehrgutscheine fällig würden. Teils werden Preise von an die 10.000 Euro für zwei oder mehr Zehnertische aufgerufen. 

Bei den Wirten hingegen müssen für eine Reservierung Verzehrgutscheine gekauft werden. Diese schlagen zwar für einen Zehnertisch je nach ausgewählten Speisen auch mit ein paar Hundert Euro zu Buche, können aber dann zum Bezahlen von Speisen und Getränken im Zelt verwendet werden. 

Frühere Erfolge vor Gericht 

Schon früher hatte die Wirtsfamilie Haberl von der Ochsenbraterei vor dem Landgericht München I und weiter durch die Instanzen Erfolg mit einer Klage gegen den Online-Handel mit Reservierungen gehabt. Auf dem Portal waren seinerzeit laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1.990 und 3.299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären damals für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren. Es handelt sich aber um Gutscheine, mit denen dann im Zelt bezahlt wird.

Tausch-Portal mit fairen Original-Preisen

Seit einiger Zeit gibt es eigens ein offizielles Online-Portal der Stadt, auf dem nicht genutzte Reservierungen zum Originalpreis getauscht oder verkauft werden können. Das sei gedacht für alle, die ihre Reservierung nicht wahrnehmen können.

Das Oktoberfest findet vom 19. September bis zum 4. Oktober auf der Münchner Theresienwiese statt. (dpa)


 

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